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Januar 01/2001
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LAGE IM KONGO DEBATTIERT

Abschiebestopp begrüßt

(mr) Im Menschenrechtsausschuss ist am 24. Januar die Entscheidung der Bundesregierung begrüßt worden, gegenwärtig von einer Abschiebung von Personen in die Demokratische Republik (DR) Kongo abzuraten. Es sei zu hoffen, dass die zuständigen Justizbehörden in den Bundesländern sich dieser Haltung anschließen, so die Abgeordneten.

Das Auswärtige Amt hatte zuvor mitgeteilt, die Lage in der DR Kongo sei nach der Ermordung von Präsident Laurent Kabila derzeit "verworren". Die Neigung, das Abkommen von Lusaka von 1999 umzusetzen, sei – auch bei den Nachbarstaaten – kaum vorhanden. Auch die Lage der Menschenrechte sei "desolat". Dies gelte sowohl für die von Regierungstruppen als auch für die von den Rebellen kontrollierten Landesteile.

Die CDU/CSU hielt es für wichtig, die zuständigen Behörden vor Ort schnell und aktuell über eine neue Position des Auswärtigen Amtes zu asyl- und abschiebungsrelevanten Tatsachen in einem Land, so wie jetzt im Falle der DR Kongo, zu informieren, damit dies noch von Einfluss auf laufende Verfahren sei. Die PDS ergänzte, entsprechende Informationen müssten auch gerichtsfest formuliert sein.

Union und SPD hinterfragten außerdem die Kriterien, welche die Ausländerbehörden bei Entscheidungen zugrunde legten. Oft seien nicht nachvollziehbare Entscheidungen in der Praxis die Folge. Die Bundesregierung äußerte dazu, viele Kriterien seien gesetzlich bindend formuliert. Dies sei noch auf Initiative der früheren Regierung von CDU/CSU und F.D.P. geschehen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0101/0101038f
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