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Januar 01/2001
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VORLÄUFIGE BERECHNUNGEN ZUR KENNTNIS GENOMMEN

BSE-Krise wird den Bund bis zu 900 Millionen DM kosten

(hh) Die Folge der BSE-Krise kann den Bund nach vorläufigen Berechnungen bis zu 900 Millionen DM kosten. Dies erklärte ein Vertreter des Bundesfinanzministeriums am 24. Januar im Haushaltsausschuss. Von den Gesamtkosten entfallen danach einerseits 500 Millionen DM auf Zahlungen an den EU-Haushalt, in dem für die BSE-Krise insgesamt weitere 2 Milliarden DM bereitgestellt wurden. Andererseits muss der Bund bis zu 362 Millionen DM für die Aufkaufaktion der Rinder bereitstellen – falls diese beschlossen wird.

Die Länder tragen nach einem Bericht der Bundesregierung zum jetzigen Zeitpunkt nur insoweit Lasten, wie sie von den Möglichkeiten, Gebühren zu erheben und damit die Kosten auf die betroffenen Wirtschaftszweige umzulegen, keinen Gebrauch machen würden oder bereits jetzt in Einzelfällen anderweitig Hilfe leisten würden.

Nach Auffassung der Regierung geht es deshalb nicht darum, den Ländern finanzielle Hilfen zukommen zu lassen, sondern es gehe vielmehr um Hilfen für die beteiligten Wirtschaftskreise, soweit sich die Mehrkosten nicht schon jetzt in den Verbraucherpreisen niederschlagen würden. Ein kurzfristig zu lösendes Problem sei die Entsorgung der Altbestände, heißt es in dem Bericht weiter. Hier vertritt der Bund die Auffassung, dass die Verwendungsbeschränkungen des Verfütterungsverbotsgesetzes keine Entschädigungspflicht des Bundes nach sich ziehen würde.

Allerdings dürfe auch nicht verkannt werden, dass die Entsorgung der Altbestände bei den betroffenen Unternehmen eine erhebliche Kostenbelastung verursachen würde, so die Bundesregierung. Die Opposition forderte, dass ein weitergehender Bericht in der kommenden Haushaltsausschusssitzung in Anwesenheit der Ministerin vorgelegt und diskutiert werden solle (siehe auch Seite 19).

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0101/0101050a
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