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Januar 01/2001
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AUSSCHUSS BERIET OSTERWEITERUNG

Regionen beiderseits der EU-Außengrenze stärken

(nl) Arbeitsrechtliche Übergangsfristen, wirtschaftliche und soziale Maßnahmen sowie der Kommunikationsbereich stehen im Mittelpunkt der Unterstützung deutscher Regionen an der EU-Außengrenze durch die Bundesregierung. Dies erläuterte ein Regierungsvertreter am 17. Januar vor dem Ausschuss für die Angelegenheiten der neuen Länder, der sich mit den Auswirkungen der EU-Osterweiterung auf die neuen Bundesländer beschäftigte.

Die Regierung wolle für den Handel und das Gewerbe eine siebenjährige Übergangszeit, während der das "Prinzip der Freizügigkeit" noch nicht voll wirksam sein soll. Der Zeitraum könnte allerdings bei Bedarf verkürzt werden, wenn dadurch Vorteile für die Betriebe entstünden, so die Regierung. Dazu gelte es, auch die polnischen und tschechischen Grenzgebiete zu stärken, damit Unternehmen auf deutscher Seite nicht zum Anziehungspunkt für Arbeitssuchende aus den neuen EU-Mitgliedsländern werden.

Im wirtschaftlichen und sozialen Umfeld müssten die Bundesländer an der EU-Außengrenze geeignete Wege finden, neben der Wirtschaftsförderung vor allem ihre Angebote zur Bildung in Form von Jugendaustauschprogrammen oder kulturellen Aktivitäten zu verbessern, so die Regierung. Dabei sollten die Förderprogramme "Interreg" sowie "Phare Cross-Border" besser koordiniert werden. Mit diesen Programmen sowie mit 11 Milliarden DM, welche die Regierung den an die künftigen EU-Mitglieder grenzenden vier Bundesländern für Investitionen bereitstelle, stehe von 2000 bis 2006 ein angemessener Betrag zur Verfügung.

Alle im Ausschuss vertretenen Fraktionen stimmten darin überein, die Förderung der neuen Länder als Grenzregionen weiter auszubauen. Vor allem sei eine Verbesserung der Infrastruktur im Hinblick auf die konsularische Betreuung wünschenswert. Nach Meinung der PDS sollten die Arbeits- und Lebensverhältnisse im Inland gegenüber den Grenzlandförderungen vorrangig sein. Dennoch sprach sie sich ebenfalls für Fördermaßnahmen aus, um die privaten Erwerbschancen in den deutschen Grenzregionen zu stärken (siehe auch Seite 36).

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0101/0101052a
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