Von Hundehaltern Sachkunde verlangt
(in) Der Bundestag hat am 9. Februar das Ergebnis des Vermittlungsverfahrens (14/5239) zum Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde (14/4451,14/4920) angenommen. Zu dem bereits am 8. Dezember vom Bundestag verabschiedeten Gesetz hatte der Bundesrat am 21. Dezember den Vermittlungsausschuss angerufen (14/5052).
Danach wird das Verbraucherschutzministerium die Möglichkeit haben, per Rechtsverordnung auch von privaten Hundehaltern einen "Sachkundenachweis" zu verlangen. Die bisherige Regelung im Tierschutzgesetz erstreckt sich nur auf die gewerbsmäßige Tierhaltung. Außerdem ist künftig nicht nur das widerrechtliche Handeln oder Züchten, sondern auch das unerlaubte Halten gefährlicher Hunde unter Strafe gestellt. Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe drohen demjenigen, der sich einen gefährlichen Hund ohne die erforderliche Genehmigung oder entgegen einer vollziehbaren Untersagung hält.
Das Gesetz regelt vor allem den Import gefährlicher Hunde. Künftig ist es verboten, Hunde zu züchten, wenn damit gerechnet werden muss, dass bei den Nachkommen erblich bedingte Aggressionssteigerungen auftreten.