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März 03/2001
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ANHÖRUNG

Konvent sollte Verfassung erarbeiten

(eu) Eine Konventlösung, die Vertreter der nationalen Parlamente und des Europäischen Parlaments an einen Tisch holt, um über eine Verfassung der Europäischen Union zu beraten, findet die Zustimmung verschiedener Sachverständiger. In einem öffentlichen Hearing "Zur Verfassungsdiskussion in der Europäischen Union" am 14. März sprach sich die Mehrheit der vom Ausschuss geladenen Experten dafür aus.

Wie der Konvent jedoch zusammengesetzt sein sollte, blieb ein Streitthema. Während Professor Ingolf Pernice (Berlin) für eine weitgehende Öffnung auch für Nichtregierungsorganisationen und die Beitrittskandidaten plädierte, zeigte sich der Jenaer Professor Peter Huber generell skeptisch. Huber kritisierte, die Einflussnahme der nationalen Parlamente im Konvent sei ohnehin stark begrenzt, was durch weitere Öffnung noch verstärkt werden könnte. Der Verfassungsgebungsprozess, der nun angestoßen sei, müsse transparent gestaltet werden, damit "wir das Volk mitnehmen", so der Kölner Professor Wolfgang Wessels.

Auch über den Sinn eines europaweiten Verfassungsreferendums herrschte Uneinigkeit. Der Präsident des Bundesgerichtshofes, Günter Hirsch, begrüßte ein Referendum als legitimatorisches Element. Andere Experten befürchteten hingegen den Missbrauch eines solchen Instruments.

Differenzen gab es auch über den Sinn einer zweiten Kammer neben dem Europäischen Parlament, die sich aus Vertretern der nationalen Parlamente zusammensetzen könnte. Das Problem zusätzlicher Systemblockaden dürfe nicht übersehen werden, wenn über eine solche zweite Kammer diskutiert werde, warnte Professor Arthur Benz von der Fernuniversität Hagen. Einig waren sich die Sachverständigen, dass das Europäische Parlament in seiner Rolle als demokratisches Kontrollorgan gestärkt werden müsse.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0103/0103022b
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