Unterglasgartenbau weiter entlasten
(um) Alle Fraktionen des Deutschen Bundestages sind einhellig der Auffassung, dass der Unterglasgartenbau weiter entlastet werden muss. Dennoch hat das Plenum am 16. März auf Empfehlung des Agrarausschusses (14/4444) die zu diesem Themenbereich eingebrachten Anträge der CDU/CSU (14/4243), der F.D.P. (14/4257) und der PDS (14/4291) abgelehnt.
Die Antragsteller hatten eine Unterstützung der Unterglas-Gartenbaubetriebe gefordert, um diesen einen Ausgleich für die hohen Energiekosten zu gewähren. Um die Wettbewerbsbedingungen mit den übrigen europäischen Konkurrenten sicherzustellen und den Abbau von mehr als 30.000 Arbeitsplätzen im Gartenbau zu verhindern, sollte die Bundesregierung aufgefordert werden, entsprechende Beihilfen für die Unterglas-Gartenbaubetriebe im Haushalt 2001 bereitzustellen.
Die Koalitionsfraktionen betonten, dass man sich in den Beratungen in vielen Punkten über die Inhalte einig gewesen sei. Sie verwiesen darauf, dass sie bereits den Weg frei gemacht hätten für das Investitions- und Liquiditätsprogramm für den Gartenbau. So seien für 2001 und 2001 die Mittel der Gemeinschaftsaufgabe um jeweils 15 Millionen DM aufgestockt worden. Die vorgelegten Anträge seien deshalb bedeutungslos.
Von Seiten der Fraktionen der CDU/CSU und der F.D.P. wurde die Initiative der Koalition zwar begrüßt, insgesamt jedoch als unzureichend bezeichnet. Nach Auffassung der Union wäre ihr Vorschlag, über fünf Jahre jeweils 25 Millionen DM für ein Energieeffizienzprogramm zur Verfügung zu stellen, eine bessere Basis für die Gartenbaubetriebe gewesen.
Die F.D.P. kritisierte die Regierungspolitik als "aktives Förderprogramm für die ausländischen Konkurrenten". Die PDS fand, die Liquiditätshilfen für den Unterglasgartenbau seien recht akzeptabel.