Deutscher Bundestag
English    | Français   
 |  Home  |  Sitemap  |  Kontakt  |  Fragen/FAQ
Druckversion  |       
Startseite > Blickpunkt Bundestag > Blickpunkt Bundestag - Jahresübersicht 2001 > Deutscher Bundestag - Blickpunkt 03/2001 >
März 03/2001
[ zurück ]   [ Übersicht ]   [ weiter ]

REFORM DES SOZIALEN WOHNUNGSBAUS

Mit der Wohnungsbauförderung vorhandenen Bestand besser nutzen

(vb) Mit der Wohnungsbauförderung soll künftig der vorhandene Baubestand zur Wohnraumversorgung besser genutzt werden. SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben einen Gesetzentwurf zur Reform des Wohnungsbaurechts vorgelegt (14/5538), wonach sich die Förderung nicht mehr alleine auf Neubauten konzentrieren soll. Außerdem soll künftig nicht mehr zwischen mehreren Förderwegen unterschieden werden.

Nach dem Willen der Koalition sollen im Rahmen von bundesrechtlichen Grundsätzen künftig die Länder die Einzelheiten der Förderung festlegen. Die Wohnungsbauförderung müsse den Zweck haben, Haushalte, deren Wohnraumversorgung nicht oder nicht angemessen durch den Wohnungsmarkt sichergestellt werden kann, durch die Förderung von Mietwohnraum und der Bildung von Wohnungseigentum zu unterstützen. Entscheidend müsse dabei sein, dass die Haushalte, die durch die Förderung begünstigt würden, die Unterstützung auch tatsächlich benötigen.

Der Bund müsse sich auch künftig an der sozialen Wohnungsraumförderung der Länder durch Finanzhilfen beteiligen und hierfür durch gesetzliche Verpflichtung mindestens 230 Millionen Euro bereitstellen.

Mietpreisvorteile beibehalten

Weiter heißt es, dem Erhalt des vorhandenen Sozialwohnungsbestandes komme erhebliche Bedeutung zu. Daher solle bei der Reform des Wohnungsbaurechts der Erhalt der Bindung dieser Sozialwohnungen einschließlich ihrer Mietpreisvorteile gewährleistet werden. Dafür stehe das geltende Recht weiterhin zur Verfügung.

Nach Auffassung der Koalition entstehen den Wohnungsunternehmen und den privaten Vermietern von gefördertem Wohnraum durch die Neuregelung der sozialen Wohnraumförderung keine zusätzlichen Kosten. Erhöhungen, die sich aus den Änderungen über die Pauschalen ergeben könnten, würden insbesondere wegen der durchgängigen Bezugnahme auf die Wohnfläche und des Wegfalls der früheren Baualtersklassen im Umfang strukturell unterschiedlich ausfallen. Im Durchschnitt würden sie aber nicht höher als bisher ausfallen.

SPD und Bündnisgrüne erklären in dem Gesetzentwurf, die Rechtsgrundlagen des sozialen Wohnungsbaus würden heutigen Anforderungen nicht mehr gerecht. Sie stammten im Wesentlichen aus der Nachkriegszeit, als es vordringlich darum gegangen sei, in kurzer Zeit für Millionen von Vertriebenen und Menschen, deren Wohnungen durch Kriegseinwirkungen zerstört worden seien, Wohnraum zu schaffen. Inzwischen stünden jedoch nicht mehr Mengenprobleme im Vordergrund der #Wohnungspolitik, da ein funktionsfähiger Wohnungsmarkt die Versorgung der überwiegenden Mehrheit der Haushalte gewährleistet. Vielmehr müssten diejenigen Haushalte unterstützt werden, die aus unterschiedlichen Gründen Zugangsprobleme zum Markt hätten und sich nicht selbst angemessen mit Wohnraum versorgen könnten. Gleichzeitig müsse ein Beitrag zur Lösung der Probleme geleistet werden, die sich aus der Konzentration benachteiligter Haushalte in bestimmten Wohngebieten ergeben würden.

Zielgenauer fördern

Die Fördergegenstände des sozialen Wohnungsbaus müssten bestimmt werden, um den heutigen großen Bestand von oftmals preiswertem Wohnraum auch für die Wohnraumversorgung der unterstützungsbedürftigen Haushalte zu nutzen. Weiter schreiben die Abgeordneten, Effizienz und soziale Zielgenauigkeit der Förderung müsse unter Berücksichtigung der heutigen wirtschaftlichen Gegebenheiten deutlich erhöht werden.

Zu den Bestandswohnungen heißt es, sie seien in der Regel preisgünstiger als Neubauwohnungen und damit gerade für Haushalte mit geringer Mietzahlungsfähigkeit geeignet. Diese Wohnungen müssten solchen Haushalten zugänglich gemacht werden.

Der Bundestag nahm am 16. März einen Antrag von SPD und Bündnisgrünen (14/3664) an, wonach das Fördersystem des sozialen Wohnungsbaus zu mehr Flexibilität und Treffsicherheit weiterentwickelt werden soll. Darüber hinaus soll das Ziel der Stabilisierung sozialer Strukturen verfolgt werden. Außerdem soll die Neubauförderung auf besondere Bedarfsgruppen und Bedarfsschwerpunkte und die Gleichwertigkeit des Bestandes mit der Neubauförderung ausgerichtet werden. Ein Antrag der CDU/CSU (14/3668) wurde in gleicher Sitzung abgelehnt. Die Parlamentarier hatten gefordert, verstärkt individuelles Wohneigentum zu schaffen, insbesondere für Familien mit Kindern und als Altersvorsorge. Eine Initiative der F.D.P. (14/3676) fand ebenfalls keine Mehrheit. Die Liberalen waren dafür eingetreten, das zweite Wohnungsbaugesetz abzuschaffen und die Wohnungsbaumittel auf das Wohngeld zu übertragen.

"Mittel verstetigen"

Laut Beschlussempfehlung (14/4668) war sich der Fachausschuss darin einig, dass das Recht des sozialen Wohnungsbaus reformiert werden müsse. Keine Einigkeit bestand darüber, wie dieses Ziel erreicht werden könne. Den Angaben zufolge halten die Koalitionsfraktionen im Gegensatz zur F.D.P. am sozialen Wohnungsbau als Aufgabe des Bundes fest.

Die Fraktion der CDU/CSU vertrat die Meinung, dass die Koalition die Förderung des individuellen Wohneigentums und damit die familienpolitische Komponente nicht genügend berücksichtigt. Weiter forderten die Parlamentarier, die Wohnungsbaumittel auf einem gewissen Niveau zu verstetigen.

Die F.D.P. erklärte, die Subjektförderung sei am treffsichersten und die Verlagerung der Zuständigkeiten für den sozialen Wohnungsbau auf die Länder entspreche dem Subsidiaritätsprinzip.

Die PDS bemängelte, dass die Reform des sozialen Wohnungsbaus ohne seriöse Grundlage angegangen werde. Hierfür wäre eine genauere Wohnungsbaubedarfsprognose und eine Prognose über die zukünftige soziale Entwicklung unverzichtbar.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0103/0103041
Seitenanfang [TOP]
Druckversion Druckversion