WOHNUNGSUNTERNEHMEN
Soforthilfe für Genossenschaften zurückgewiesen
(vb) Die große Mehrheit des Verkehrsausschusses hat es abgelehnt, mit Sofortmaßnahmen in ihrer Existenz bedrohten Wohnungsgenossenschaften zu helfen. Ein Antrag der PDS (14/4011) wurde gegen die Stimmen der Antragsteller am 7. März abgelehnt. Die Fraktion argumentierte, die aus bundeseigenen Wohnungsbeständen und ehemaligen Werkswohnungen gegründeten Genossenschaften seien durch hohen Leerstand in Folge von Bevölkerungsverlust, hoher Arbeitslosigkeit an den Standorten, Eigenkapitalschwäche, überhöhter Kaufpreise und Wettbewerbsnachteile gegenüber begünstigten Mitbewerbern in eine schwierige Lage geraten.
Die Bundesregierung sollte nach dem Willen der PDS daher aufgefordert werden, die Chancen und Wettbewerbsgleichheit für diese Wohnungsgenossenschaften durch gesetzliche und finanzielle Rahmenbedingungen herzustellen.
Ungerechtigkeiten verhindern
In der Diskussion im Fachausschuss am 7. März räumte die Mehrheit zwar ein, dass einzelne Wohnungsgenossenschaften auf Grund ihrer Lage in strukturschwachen Regionen in finanzielle Schwierigkeiten geraten seien und bedauerte, dass die Wohnungsgenossenschaften zum Teil Konkursantrag hätten stellen müssen. Die Parlamentarier sahen aber keine Möglichkeit für die im Antrag geforderte pauschale Lösung für alle Genossenschaften, da auch andere Investoren in den neuen Ländern, wie zum Beispiel die Zwischenerwerber von Wohnungsbeständen in den Jahren nach 1992, über die nachhaltig zu erzielenden Mietpreise falsche Vorstellungen gehabt hätten. Es sei daher nicht möglich, im Nachhinein Kaufpreise durch Gesetz oder Verordnung zu ändern, ohne große Probleme im Hinblick auf den Gleichhandlungsgrundsatz zu provozieren.
Die PDS argumentierte, der Bund habe die Verantwortung, da die von der Treuhandliegenschaftsgesellschaft zur Festsetzung des Kaufpreises bestellten Gutachten von zu hohen Verkehrswerten ausgegangen seien. Dies habe die Menschen veranlasst, zu viel zu investieren.