MEHRHEIT IM BUNDESTAG
Den Entwurf zur Neuordnung des Bundesdisziplinarrechts verabschiedet
(in) Mit den Stimmen der Koalition und der CDU/CSU gegen die PDS bei Enthaltung der F.D.P. hat der Bundestag am 15. März einen Gesetzentwurf der Re.gierung (14/4659) zur Neuordnung des Bundesdisziplinarrechts verabschiedet.
Danach wird die Disziplinarordnung von 1967 neu strukturiert. Die Vorschriften über behördliches und gerichtliches Disziplinarverfahren werden zusammengefasst, das Disziplinarrecht verfahrensrechtlich vom Strafprozessrecht gelöst und eng an Verwaltungsverfahrens- und Prozessrecht angelehnt. Gerichten und Verwaltung soll dies eine Abwicklung der Disziplinarverfahren in bewährter Ordnung und mit erheblicher Effizienzsteigerung ermöglichen. Auf die Unterscheidung zwischen nichtförmlichen und förmlichen Verfahren wird zu Gunsten eines einheitlichen Verwaltungsverfahrens verzichtet, in dessen Mittelpunkt die Ermittlungen stehen. Deren Ergebnis bildet die Grundlage zum Erlass einer Disziplinarverfügung oder einer Disziplinarklage vor dem Verwaltungsgericht. So soll doppelter Ermittlungsaufwand und ein Nebeneinander von Vorermittlungen und Untersuchungen vermieden und das Verfahren erheblich beschleunigt werden. Auch soll die Übertragung der erst- und zweitinstanzlichen Zuständigkeit auf die Verwaltungsgerichtsbarkeit der Länder zu erheblichen Kosteneinsparungen führen, da für die eher geringe Verfahrenszahl im Rahmen der Verwaltungsgerichtsbarkeit kein nennenswerter Mehraufwand erwartet wird.