Dienst- und Versorgungsbezüge angehoben
(in) Verabschiedet hat der Bundestag am 8. März die Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge für Beamte, Richter, Soldaten und Versorgungsempfänger von Bund, Ländern und Gemeinden. Die Regierung hatte dazu einen Gesetzentwurf (14/5198) vorgelegt.
Die Anhebung erfolgt linear um zwei Prozent ab 1. Januar 2001 und um 2,4 Prozent ab 1. Januar 2002, orientiert sich am Tarifabschluss für die Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes und unterstützt die Konsolidierung des Zukunftsprogramms 2000. Die Bezüge in den neuen Ländern erhöhen sich auf 87 Prozent ab 1. August 2000, auf 88,5 Prozent ab 1. Januar 2001 und auf 90 Prozent ab 1. Januar 2002. Die Festschreibung von Sonderzuwendungen auf dem Niveau von 1993 wird für alle Bezügeempfänger verlängert. Die Altersteilzeitregelung auch für teilzeitbeschäftigte Beamte ist bis 2009 verlängert. Mit der zeitlichen verschobenen Anhebung und Einmalzahlungen von je vier Mal 100 DM nur für aktive Beamte oder Soldaten der unteren Besoldungsgruppen werde ein Solidarbeitrag zum Zukunftsprogramm geleistet.
So können Mehrausgaben von rund 3,3 Milliarden DM vermieden und allein die Länderhaushalte um rund 2,4 Milliarden DM entlastet werden. Weitergehende Initiativen der Union und der F.D.P. (14/4247, 4134, 3772, 3777) wurden abgelehnt.