GUTACHTER EMPFEHLEN
Morbidität berücksichtigen
(ge) Mehrere Gutachter wollen die Morbidität im Risikostrukturausgleich der gesetzlichen Krankenversicherung berücksichtigen. Dies geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung (14/5681) hervor. Den Angaben zufolge betonen zwei Gutachtergruppen übereinstimmend, dass der Risikostrukturausgleich mittelfristig die Morbidität, also die Risikobelastung der Krankenkassen, vollständig berücksichtigen solle. Alle hierzu erforderlichen Schritte sollten bereits jetzt verbindlich gesetzlich geregelt werden. Nach Ansicht der Experten könnten bereits vor der Einführung des Morbiditätsprinzip chronische Erkrankungen im Risikostrukturausgleich gesondert berücksichtigt werden, indem für chronisch Kranke ein besonderer Bedarf angerechnet werde.
Laut Regierung gehen alle Gutachter davon aus, dass für die Einführung dieses Prinzips erhebliche Vorarbeiten in Form von Datenerhebungen und wissenschaftlichen Untersuchungen nötig sind. Außerdem sollten die finanziellen Anreize für die Versorgung chronisch Kranker verbessert werden. Deshalb sollte diese Pesonengruppe in den Ausgleich einbezogen werden.