KOALITIONSINITIATIVE
Prostituierten Zugang zu der Sozialversicherung eröffnen
(fa) Prostituierte sollen zukünftig das Entgelt für ihre Tätigkeit zivilrechtlich wirksam vereinbaren können und Zugang zu den Sozialversicherungssystemen erhalten.
Dies sieht ein Gesetzentwurf (14/5958) der Koalitionsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zur Verbesserung der rechtlichen und sozialen Situation der Prostituierten vor, den der Bundestag am 11. Mai zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend überwiesen hat.
Nach der bisherigen überwiegenden Rechtsprechung würden die zwischen den Prostituierten und ihren Kunden geschlossenen Vereinbarungen als sittenwidrig und damit als zivilrechtlich nicht wirksam gewertet, heißt es in dem Entwurf. Aus dieser Einschätzung ergäben sich rechtliche Benachteiligungen für die Betroffenen. Prostituierten bleibe zudem der Zugang zur Arbeitslosen-, zur gesetzlichen Krankenversicherung sowie in aller Regel zur Rentenversicherung verschlossen. Nach geltendem Strafrecht werde bereits das Schaffen besonders günstiger und angenehmer Arbeitsbedingungen für Prostituierte als Förderung der Prostitution sanktioniert. Diese Benachteiligungen sollen durch den Gesetzentwurf aufgehoben werden.