"Bei der Umsatzsteuer eingehend prüfen"
(fi) Das Bundesfinanzministerium hat die Betriebsprüfung beim Bundesamt für Finanzen angewiesen, umsatzsteuerliche Sachverhalte künftig mit Nachdruck zu prüfen und Schulungen im Bereich der Umsatzsteuer vorzunehmen. Dies geht aus einem Bericht des Ministeriumq über die Betrugsbekämpfung im Bereich der Umsatzsteuer hervor, den der Finanzausschuss am 9. Mai erörtert hat.
Die Länder müssten dafür sorgen, heißt es darin, dass die zum Jahresende 2000 eingerichtete zentrale Datenbank "Umsatzsteuerbetrug" beim Bundesamt für Finanzen genutzt wird und dem Bundesamt die erforderlichen Daten übermittelt werden. Spontanauskünfte an andere EU-Mitgliedstaaten in Umsatzsteuersachen würden nun unmittelbar an das Bundesamt übersandt und von dort direkt an die zuständigen Finanzämter weitergeleitet.