ANTRAG
F.D.P. will eine "vernunftgeleitete Chemikaliengesetzgebung"
(um) Für eine "wirksame und vernunftgeleitete Chemikaliengesetzgebung" hat sich die F.D.P.-Fraktion in einem Antrag (14/5761) ausgesprochen. Bei einer Reform der Chemikalienpolitik müssten rationale sowie möglichst einfache und praktikable Regelungen gefunden werden.
Bei der sicheren Anwendung gefährlicher Stoffe müsse ein effektiver Schutz von Mensch und Umwelt für die Chemikaliengesetzgebung verpflichtend bleiben, betonen die Liberalen. Zugleich dürfe die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Chemiewirtschaft nicht unnötig beeinträchtigt werden.
Für viele chemische Grund- und Zwischenprodukte müssten daher sachgerechte Prüfanforderungen entwickelt und vorgegeben werden, die den Risiken ihrer Herstellung und Anwendung angemessen seien.
Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine ausgewogene Lastenverteilung unter den an der Wertschöpfung eines Produkts beteiligten Akteuren zu erreichen. Dabei sei sicherzustellen, dass kleine und mittelständische Unternehmen nicht unangemessen belastet und in ihren Innovationen behindert werden.
Auch sollten keine Anreize geschaffen werden, um die Verwendungszwecke hergestellter Stoffe unangemessen zu beschränken. Die Definition des "beabsichtigten Verwendungszwecks" sollte zur Förderung von Innovationen weit gefasst werden und auch den bisher üblichen Verwendungszweck einschließen.
Die Sicherung der Eigentumsrechte aller Beteiligten an den zur Risikobewertung ermittelten Informationen seien zu gewährleisten und damit gegenüber nichtdeutschen Teilnehmern zu schützen.
Das Prinzip einer "geteilten Produktverantwortung" sollte nach dem Willen der F.D.P. europaweit durchgesetzt werden. Schließlich müsse die Bundesregierung auch das Steuerungsinstrument der freiwilligen Selbstverpflichtung nutzen, Angebote der deutschen Chemiewirtschaft aufgreifen und dafür sorgen, dass die Fundiertheit und Qualität chemikalienrechtlicher Vorgaben nicht durch unangemessen kurze zeitliche Fristen gefährdet wird.