Batterien mit zu viel Quecksilber verbieten
(um) Batterien und Akkus mit unzulässig hohem Quecksilbergehalt sollen verboten werden. Dies legt die Regierung in ihrer ersten Verordnung zur Änderung der Batterieverordnung von 1998 fest (14/5931).
Die Regierung folgt damit den Richtlinien der Kommission und des Rates der EU über gefährliche Stoffe. Nach den Richtlinien der Europäischen Union sollte das Inverkehrbringen bestimmter Batterien und Akkus wegen ihres Quecksilbergehaltes bereits europaweit zum 1. Januar 2000 verboten werden. Betroffen von der Verordnung der Bundesregierung sind danach alle Batterien, die mehr als 0,0005 Gewichtsprozent Quecksilber enthalten, sowie Alkali-Mangan-Batterien, die mehr als 0,025 Gewichtsprozent Quecksilber enthalten, und außerdem Batterien, die mehr als 0,025 Gewichtsprozent 9admium oder mehr als 0,4 Gewichtsprozent Blei enthalten.