GESETZENTWURF
Saatgutrecht soll an aktuelle Entwicklungen angepasst werden
(vs) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (14/5927) eingebracht, mit dem das Saatgutverkehrsgesetz geändert werden soll. Damit sollen Änderungen von EG-Rechtsvorschriften mit dem Ziel der weiteren Harmonisierung umgesetzt sowie das Saatgutrecht an aktuelle Entwicklungen angepasst werden. Ferner sieht der Entwurf die Anpassung des Gesetzes an den für bestimmte Regelungen bereits im Sortenschutzgesetz verwendeten Wortlaut vor.
Neue Vorschriften zurKennzeichnung
Die Regierung plant, gesetzliche Ermächtigungen zu schaffen, um künftig in Verordnungen insbesondere das Inverkehrbringen von Saatgut aus pflanzengenetischen Ressourcen sowie von Saatgut für den ökologischen Landbau regeln zu können.
Darüber hinaus sollen die Vorschriften zum Inverkehrbringen von Vermehrungsmaterial von Zierpflanzen an die aktuellen EG-rechtlichen Vorschriften angepasst, die Definition des Begriffes "Inverkehrbringen" neu gefasst und für Saatgut gentechnisch veränderter Sorten Kennzeichnungsvorschriften aufgenommen werden.
Der genaue Umfang der zu erwartenden Kosten für Bund und Länder ist dem Entwurf zufolge derzeit nicht quantifizierbar, weil wesentliche Durchführungsbestimmungen der Europäischen Gemeinschaft noch ausstehen und damit das Ausmaß der erforderlichen behördlichen Tätigkeiten nicht überschaubar ist. Gleiches gelte hinsichtlich eventueller zusätzlicher Belastungen für die betroffene Wirtschaft.
Da die neuen Regelungen nach Regierungsangaben im Einzelfall andererseits zu Entlastungen beitragen können, seien keine messbaren Auswirkungen auf das Preisniveau von Saatgut und deshalb auch nicht auf das Verbraucherpreisniveau zu erwarten.