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Mai 05/2001
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Gebühren auf Euro umstellen

(wi) Mit einem Entwurf für ein Neuntes Euro-Einführungsgesetz (14/5937) will die Bundesregierung Vorschriften in der Zuständigkeit des Bundeswirtschaftsministeriums sowie zwei Gesetze aus dem Zuständigkeitsbereich des Bundesbildungs- und -forschungsministeriums auf Euro umstellen. Darin heißt es unter anderem, Gebühren, die Wertvorschriften mit Signalwirkung zugeordnet sind, würden durch Neufestsetzung im Verhältnis 2 DM zu 1 Euro umgestellt. Die damit verbundene Ermäßigung von 2,2 Prozent komme "in der Regel" dem Bürger zugute. Im Übrigen gelte der Grundsatz der centgenauen Umrechnung (ein Euro entspricht 1,95583 DM). Gebühren ohne Signalwirkung würden centgenau umgerechnet mit Ausnahme des Telekommunikationsbereichs, wo ebenfalls im Verhältnis 2 DM zu 1 Euro umgestellt werden soll.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0105/0105048b
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