SACHVERSTÄNDIGE BEWERTEN ENTWURF DER CDU/CSU
Fahrverbot als Zuchtmittel umstritten
(re) Unterschiedliche Resonanz hat ein Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion (14/3189) hervorgerufen, mit dem bessere gesetzliche Maßnahmen bei Straftaten von Kindern und Jugendlichen erreicht werden sollen. Bei einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses am 9. Mai erklärte Professor Peter Alexis Albrecht von der Goethe-Universität in Frankfurt am Main, der Entwurf der Union basiere auf einem "Zerrbild von Kriminalität" und setze einseitig auf ein schärferes strafrechtliches Instrumentarium.
Aus Sicht des Experten bestehender "echter Reformbedarf", wie etwa eine rechtliche Entkriminalisierung für Delikte wie Ladendiebstahl oder Schwarzfahren, würde hingegen verkannt. Auch der Berliner Rechtsanwalt Ursus Koerner von Gustorf sprach sich gegen die Initiative, die seiner Ansicht nach nichts anderes als die Einführung eines Kinderstrafrechts bedeutet, aus.
Hartmut Gerstein von der Arbeitsgemeinschaft für Jugendhilfe in Bonn argumentierte, es sei zweifelhaft, ob der von der CDU/CSU geforderte Einstiegsarrest zu Beginn der Bewährungszeit bei einer ausgesetzten Jugendstrafe das geeignete Mittel sei. Stattdessen sollten ambulante Angebote vorgehalten werden, die weniger einschneidend und in aller Regel auch effektiver seien. Professor Heribert Ostendorf von der Forschungsstelle für Jugendstrafrecht und Kriminalprävention an der Universität Kiel, führte zum Vorschlag, ein Fahrverbot als Zuchtmittel zu verhängen, aus, dies sei abzulehnen. Zum einen sei anerkannt, dass Sanktionen am besten wirkten, wenn damit ein Zusammenhang mit der Tat hergestellt werde. Zum anderen, so Ostendorf, könne gerade für junge Menschen ein so nicht akzeptiertes Fahrverbot zu einer Strafbarkeitsfalle werden.
Eine andere Meinung äußerte hingegen Professor Reinhard Böttcher, Präsident des Oberlandesgerichtes Bamberg. Wegen der hohen Attraktivität der Mobilität bei Jugendlichen sei ein Führerscheinentzug eine Möglichkeit der Bestrafung.