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06/2001
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ANHÖRUNG

Experten sehen Reformbedarf beim Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz

(bf) Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) ist dringend reformbedürftig, war die einhellige Meinung der Experten bei der öffentlichen Anhörung des Bildungs- und Forschungsausschusses am 30. Mai. Grundlage der Diskussion waren der von der CDU/CSU-Fraktion eingebrachte Gesetzentwurf zur Änderung des AFBG (14/4250) sowie ein kurzfristig vorgelegter Referentenentwurf der Regierung zum selben Thema.

Der Unionsentwurf sieht vor, die Fördermittel zu erhöhen, den Förderrahmen zu öffnen, die Rahmenbedingungen zu optimieren und das Antragsverfahren zu vereinfachen. Um stärkere Anreize zur Unternehmensgründung zu schaffen, sollen die sachlichen und zeitlichen Voraussetzungen für einen Darlehens-erlass erleichtert sowie der Erlassbetrag erhöht werden. Weiter sollen Staatsangehörige aus Nicht-EU-Staaten leichter Zugang zur AFBG-Förderung erhalten. Der Referentenentwurf zielt unter anderem auf attraktivere, flexiblere und der Lebenssituation von Fortbildungsteilnehmern besser gerecht werdende Förderkonditionen. Weitere Fortbildungen sollen in die Förderung einbezogen, Zweitfortbildungen großzügiger gefördert und das Antrags- und Bewilligungsverfahren vereinfacht werden.

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks stellt in seiner schriftlichen Stellungnahme fest, die tatsächliche Inanspruchnahme des AFBG sei hinter den Erwartungen zurückgeblieben. Ein wesentlicher Grund dafür sei, dass die Förderkonditionen nicht attraktiv genug seien. Dies wird von der Handwerkskammer Potsdam bestätig. Sie führt aus, in ihrem Bereich sei die Fortbildungsförderung ausschließlich für Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung genutzt worden.

Nach Ansicht des Bundesinstituts für Berufsbildung kann die Bezeichnung "Meister-BAföG" potenziellen Zielgruppen den Eindruck vermitteln, sie seien mit dem Förderangebot nicht gemeint. Gefordert wird deshalb, die AFBG-Novelle durch eine gezielte Informations- und Marketingpolitik zu begleiten. Die empfiehlt die Bundesanstalt für Arbeit ebenfalls. Ihrer Stellungnahme zufolge ist das AFBG in der Öffentlichkeit wenig bekannt. Im Rahmen der Beratung durch die Arbeitsämter sinke das Interesse an einer Antragstellung häufig auf Grund des Hinweises auf die Darlehensgewährung. Die Mehrheit der Kandidaten von IHK-Prüfungen wolle sich nicht mit einer Darlehensrückzahlung belasten, betont auch der Deutsche Industrie- und Handelstag (DIHT) in seiner Stellungnahme. Eine Förderung auf Darlehensbasis, die sich in ihrer Höhe eher in der Nähe von Sozialhilfe bewege, so der Bundesverband staatlich geprüfter Techniker, sei nicht gerade dazu angetan, angenommen zu werden.

Als weitere Ursache für die mangelnde Akzeptanz der Aufstiegsfortbildungsförderung macht der DIHT die Anlehnung an das BAföG aus. Diese Auffassung wird sowohl von Ralf Aigriner, einem Teilnehmer an einer AFBG-Förderungsmaßnahme, als auch vom Deutschen Gewerkschaftsbund unterstützt. Das AFBG sei von Anfang an nur unzureichend auf die Bedürfnisse der Zielgruppe zugeschnitten gewesen. Mehrheitlich wird die Meinung vertreten, die Unterhaltsbeiträge seien zu gering. Gefordert wird ferner, das Verfahren zu vereinfachen, die Existenzgründungskomponente zu verbessern sowie eine Zweitförderung zu ermöglichen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0106/0106039a
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