Regierung will rechtlichen Rahmen für elektronischen Geschäftsverkehr setzen
(wi) Die rechtlichen Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr zu setzen, hat ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (14/6098) zum Ziel. Damit soll die EU-Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr in deutsches Recht umgesetzt werden.
Die Richtlinie hebt darauf ab, bestimmte für die Dienste der Informationsgesellschaft geltende innerstaatliche Regelungen in der EU anzugleichen, um den freien Verkehr von solchen Diensten innerhalb der EU sicherzustellen. Gegenstand der Richtlinie sind Dienstleistungen, die auf Abruf im Fernabsatz und auf elektronischem Weg angeboten und erbracht werden. Nicht erfasst werden nach Regierungsangaben Rundfunk und Telekommunikation sowie Anforderungen an die Waren als solche, an die Lieferung von Waren und an Dienste, die nicht auf elektronischem Wege erbracht werden.
Die Umsetzung in deutsches Recht soll durch Änderungen des Teledienstegesetzes, des Teledienstedatenschutzgesetzes und der Zivilprozessordnung vorgenommen werden. Verdeutlicht werden soll unter anderem, dass das Teledienstedatenschutzgesetz nur im Verhältnis von Anbietern und Nutzern von Telediensten gilt und es um den Schutz der personenbezogenen Daten derer geht, die als Verbraucher Teledienste nachfragen. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme eine Reihe von Änderungs- vorgebracht, denen die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung zum größten Teil folgt.