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Bundestag hebt sowohl das Rabattgesetz als auch die Zugabeverordnung auf
(wi) (re) Der Bundestag hat am 29. Juni das Rabattgesetz sowie die so genannte Zugabeverordnung aufgehoben. Den Beschlüssen lagen Gesetzentwürfe der Bundesregierung (14/5441,14/5594) zu Grunde. Mit der Entscheidung folgte das Parlament Empfehlungen des Wirtschaftsausschusses zum Rabattgesetz (14/6459) und des Rechtsausschusses zur Zugabeverordnung (14/6469) vom 27. Juni.
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Feilschen erlaubt - der Wegfall
des Rabattgesetzes eröffnet Spielräume. |
Das Gesetz zur Abschaffung der Zugabeverordnung wurde in der vom Rechtsausschuss veränderten Fassung verabschiedet. Während die Abgeordneten hier ohne Gegenstimme bei Enthaltung der PDS zustimmten, votierte der Wirtschaftsausschuss mit den Stimmen der Koalition und der F.D.P. gegen die CDU/CSU-Fraktion für die Aufhebung des Rabattgesetzes. Auch hierbei enthielt sich die PDS. Darüber hinaus hatte sich der Rechtsausschuss in der gleichen Empfehlung gegen einen Gesetzentwurf der F.D.P. (14/4424) zur Aufhebung der Zugabeverordnung ausgesprochen.
Mit diesen Gesetzesbeschlüssen will der Bundestag verhindern, dass deutsche Firmen im Verhältnis zu ausländischen Wettbewerbern Nachteile hinnehmen müssen. Die Dringlichkeit der Reform ergab sich nach Regierungsangaben auf Grund einer EU-Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr. Diese sieht vor, dass Anbieter im grenzüberschreitenden "Internethandel" sich grundsätzlich nur an den im jeweiligen Herkunftsland geltenden Vorschriften orientieren müssen.
Das Rabattgesetz aus dem Jahre 1933 verbot Preisnachlässe von mehr als drei Prozent des Waren- oder Leistungswertes. Die Zugabeverordnung von 1932 untersagte es im Wesentlichen, dass beim Kauf eines Produktes etwas von nennenswertem Wert geschenkt wird. Beide Gesetze sollten die Verbraucher schützen.
Gegen das Votum der Antragsteller lehnte das Plenum zwei Änderungsanträge der PDS (14/6489,14/6490) ab. Diese sahen zum einen die Ergänzung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vor und zum anderen eine Konkretisierung von Vorschriften im Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG). Im UWG sollte vor allem das "übertriebene Anlocken" bei den Zugaben untersagt werden, während im GWB eine unbillige Wettbewerbsbehinderung auch dann vorliegen sollte, wenn eine wertvolle, sachlich nicht zu rechtfertigende Vergünstigung angeboten wird, um bestimmte Umsätze oder eine bestimmte Zahl von Geschäftsabschlüssen zu erreichen.
Diskriminierung verhindern
Der Bundestag wies ferner einen Antrag der CDU/CSU (14/6463) zu Innovation und fairem Wettbewerb im Handel nach der Abschaffung von Rabattgesetz und Zugabeverordnung zurück. Dabei ging es unter anderem um die Sicherung des Verbraucher-, Mittelstands- und Wettbewerbsschutzes im GWB und UWG. Die Koalitionsfraktionen hatten in den Ausschüssen erklärt, wenn man die "Diskriminierung" inländischer Anbieter verhindern wolle, gebe es keine Alternative zur Aufhebung der Gesetze. In Bezug auf die Kundenbindungssysteme wiesen SPD und Bündnisgrüne darauf hin, dass der "typische kleine Einzelhändler" im Gegensatz zu großen Unternehmen solche Systeme nicht finanzieren oder organisieren könne. Um Einwände der Verbraucherverbände gegen die Kundenbindungssysteme abzufedern, sei im Bundesjustizministerium eine Arbeitsgruppe eingerichtet worden, erklärte die SPD. Sie soll die Entwicklung auf den Märkten nach Abschaffung der Gesetze im Auge behalten.
Die Union hatte die Regierung aufgefordert, das Rabatt- und Zugaberecht an das europäische Recht anzugleichen. Die Bündnisgrünen nannten die Aufhebung beider Gesetze "überfällig". Die F.D.P. wandte sich dagegen, in anderen Gesetzen neue bürokratische Regelungen einzuführen. Bereits am 25. Juni hatten Wirtschafts- und Rechtsausschuss Sachverständige in einer öffentlichen Anhörung zu den Gesetzentwürfen befragt.