ÄRZTEVERGÜTUNG
Wohnortprinzip einführen
(ge) Verwerfungen in der Vergütung von Vertragsärzten, die durch den Mitgliederzuwachs von Betriebs- und Innungskrankenkassen entstanden sind, können durch die Einführung des Wohnortprinzips für die Gesamtvergütung der Ärzte beseitigt werden. Diese Einschätzung vertraten SPD und Bündnisgrüne mit Blick auf die Entscheidung des Bundestages vom 6. Juli, einen Gesetzentwurf der Koalition (14/5960) zur Einführung des Wohnortprinzips für die Vereinbarung der Gesamtvergütung der Ärzte und Zahnärzte im System der gesetzlichen Krankenversicherung anzunehmen.
Die Union erklärte zu einem eigenen zurückgewiesenen Gesetzentwurf (14/5694), dieser führe zu einer leistungsfähigen ambulanten Versorgung vor Ort. Abgelehnt wurde auch eine Initiative der F.D.P. (14/6054), in der die Liberalen die Rückführung des Fremdenkassenzahlungsausgleichs auf seine ursprüngliche Funktion begrüßen. Die Pläne der Koalition seien aber nicht ausreichend. Die PDS forderte, das Vergütungsniveau in den neuen Ländern anzuheben.