BUNDESFERNSTRASSEN
Gesetzesvorhaben für erledigt erklärt
(vb) Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (14/3646) zur Änderung des Bundesfernstraßen- und des Allgemeinen Eisenbahngesetzes wurde vom Plenum am 22. Juni auf Empfehlung des Vermittlungsausschusses (14/6358) für erledigt erklärt. Nach dem Willen der Regierung sollten Verkehrsprojekte nur dann im Wege der Verfahrensbeschleunigung ohne Umweltverträglichkeitsprüfung öffentlich-rechtlich zugelassen werden, wenn sie keine "erheblichen nachteiligen Auswirkungen" auf die Umwelt haben.
Zur Begründung hieß es, die EU-Kommission habe im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen die Bundesrepublik Deutschland Klage vor dem Europäischen Gerichtshof erhoben. Der Gesetzentwurf dient laut Regierung dem Zweck, eine EU-Richtlinie zur Umweltverträglichkeit vollständig umzusetzen und auf diese Weise finanziellen Sanktionen bei einem entsprechenden Urteil des Europäischen Gerichtshofs vorzubeugen. Der Bundesrat hatte Vorschläge zur Änderung der Regierungsinitiative gemacht und den Vermittlungsausschuss angerufen (14/4648).