ANTRAG DER CDU/CSU-FRAKTION
Bei Reform des EU-Kartellrechts den Wettbewerbsschutz erhalten
(wi) Als "sinnvoll" hat die CDU/CSU-Fraktion einen Vorschlag der EU-Kommission bezeichnet, im Zuge einer Reform des europäischen Kartellverfahrensrechts das System der so genannten Legalausnahme einzuführen. Die Kommission beabsichtige damit, statt des derzeit geltenden Konzepts eines grundsätzlichen Kartellverbots mit Erlaubnisvorbehalt künftig dem Grundsatz nach auf ein Anmeldungs- und Freistellungsverfahren zu verzichten. Wie die Union in einem Antrag (14/6634) dazu betont, würde dieser Systemwechsel die Wirtschaft von bürokratischem Aufwand entlasten.
Das System müsse jedoch so ausgestaltet werden, dass der Wettbewerbsschutz erhalten bleibt. Zu begrüßen sei deshalb, dass ein Vorschlag des Bundeskartellamtes, das Legalausnahmesystem durch eine Informationspflicht der Unternehmen und ein neu zu schaffendes "Kartellregister" zu ergänzen, im Verordnungsvorschlag berücksichtigt worden ist. Wenn es zu einer solchen Registrierungspflicht komme, sollte sie jedenfalls nicht auf von Gruppenfreistellungsverordnungen erfasste Fälle beschränkt werden, so die Fraktion.
Diese plädiert zudem dafür, dass Kommission und mitgliedstaatliche Wettbewerbsbehörden auch künftig betroffenen Unternehmen die Gelegenheit zu informellen Gesprächen geben, um in Zweifelsfragen kartellrechtliche Orientierungshilfe bei unternehmerischen Planungsentscheidungen zu ermöglichen.
Die Union spricht sich ferner dafür aus, die Zuständigkeiten der nationalen Kartellbehörden und der Gerichte eindeutig festzulegen. Bislang sei in dem Verordnungsvorschlag aus Brüssel ungenügend geregelt, wie die mitgliedstaatlichen Kartellbehörden in Zukunft mit der Kommission zusammenarbeiten sollen. Um der Gefahr einer Rechtszersplitterung und einer erheblichen Rechtsunsicherheit vorzubeugen, müsse Brüssel außerdem alle EU-Staaten verpflichten, spezialisierte Kartellgerichte einzurichten. Den Mitgliedstaaten müsse auch künftig eine angemessene Mitwirkung an der Fortentwicklung und Anwendung des EU-Kartellrechts eingeräumt werden.