GEGEN DAS VOTUM DER FDP
Neuer Finanzausgleich und Solidarpakt II verabschiedet
(fi) Gegen das Votum der FDP-Fraktion und eines Abgeordneten der CDU/CSU hat der Bundestag am 30. November den Gesetzentwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zur Fortführung des Solidarpakts, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Abwicklung des Fonds "Deutsche Einheit" (14/7063) in geänderter Fassung angenommen. Er folgte dabei einer Empfehlung des Sonderausschusses "Maßstäbegesetz/Finanzausgleichsgesetz" vom 27. November. Der gleichlautende Gesetzentwurf der Bundesregierung (14/7256) wurde für erledigt erklärt.
Das Gesetz fußt auf dem im Juli vom Bundestag verabschiedeten Maßstäbegesetz und auf dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 11. November 1999, in dem der Gesetzgeber aufgerufen worden war, den Finanzausgleich neu zu regeln. Zur Fortsetzung des Solidarpaktes bis Ende 2019 sollen die neuen Länder und Berlin für weitere 15 Jahre (ab 2005) Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen von etwa 105,3 Milliarden € erhalten.
Breitere Grundlage
Ferner wird die Bemessungsgrundlage des Länderfinanzausgleichs verbreitert, indem die Gemeindefinanzkraft in Höhe von 64 Prozent (bisher 50 Prozent) einbezogen wird. Durch flachere Ausgleichstarife und die Freistellung von gegenüber dem Vorjahr überproportionalen Mehr- oder unterproportionalen Mindereinnahmen sollen die Eigenbehalte der Länder erhöht werden.
Bereits ab 2002 sollen die Mittel nach dem Investitionsförderungsgesetz Aufbau Ost von jährlich rund 3,4 Milliarden € in Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen für die neuen Länder und Berlin übergeleitet werden. Ab 2005 will der Bund die Verpflichtungen gegenüber dem Fonds "Deutsche Einheit" bis Ende 2019 übernehmen.
Der Ausschuss schuf darüber hinaus auf Antrag der Koalition eine Rechtsgrundlage für die Besteuerung der ARD. Sie soll der des ZDF entsprechen, bei dem die Werbeeinnahmen mit 16 Prozent besteuert werden.
Gegen das Votum der FDP nahm der Ausschuss einen Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen an. Darin wird erwartet, dass der bis Ende 2019 um 29 Prozentpunkte erhöhte Landesvervielfältiger zur Ermittlung der Gewerbesteuerumlage bereits 2010 von Bund und Ländern auf seine "Angemessenheit" überprüft wird.
Einen Änderungsantrag der PDS (14/7648) lehnte der Bundestag ab. Darin hatte die Fraktion vorgebracht, dass eine formale Übertragung EU-rechtlicher Vorgaben zur Haushaltsdisziplin auf die Kommunen wegen der Besonderheiten des kommunalen Haushaltsrechts abzulehnen sei.
Planungssicherheit bis 2019
Im Ausschuss hatte die SPD eingeräumt, dass der gesetzgeberische Spielraum auf Grund der erforderlichen Zustimmung aller Länder gering gewesen sei. Das Gesetzgebungsverfahren sei aber nachvollziehbar und transparenter als in früheren Fällen gewesen.
Die CDU/CSU betonte, der zwischen Bund und Ländern gefundene Kompromiss erfülle viele Vorstellungen nicht. Sie stimme dennoch zu, unter anderem weil die neuen Länder langfristig Planungssicherheit erhielten. Ein Unionsabgeordneter begründete seine Ablehnung damit, dass dem Ausschuss wesentliche Fakten nicht vorgelegt worden seien.
Die FDP hielt die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts für nicht erfüllt. Es sei keine inhaltliche Ablehnung in allen Fällen, sondern eine Ablehnung des Verfahrens.