STROM- UND GASMARKT
Union legt Wert auf fairen Wettbewerb und will die Kartellbehörden stärken
(wi) Die Bundesregierung soll einen fairen Wettbewerb im Strom- und Gasmarkt sichern, fordert die CDU/CSU-Fraktion in einem Antrag (14/7614). Als Eckpunkt für eine Umsetzung der EU-Gasrichtlinie in deutsches Recht nennt sie unter anderem das Gebot, dass Entscheidungen des Kartellamtes sofort vollzogen werden können, wenn festgestellt wurde, dass ein Netzzugang missbräuchlich verweigert wurde.
Da die Kartellbehörden die Hauptlast bei der Durchsetzung des Anspruchs auf den diskriminierungsfreien Netzzugang trügen, müssten behördliche Verfügungen sofort vollziehbar sein, damit Netzbetreiber, die sich missbräuchlich verhalten, Wettbewerber nicht durch langjährige Rechtsstreitigkeiten vom Marktzutritt abhalten können.
Eingeführt werden solle ferner eine zeitlich befristete sofortige Vollziehbarkeit von Kartellamtsentscheidungen, die sich auf missbräuchliche Netznutzungsentgelte beziehen. In der Phase der Marktöffnung, in der Durchleitungswettbewerb und damit Preiswettbewerb noch nicht ausreichend herrscht, sei es erforderlich, dass auch hier behördliche Verfügungen gegenüber missbräuchlichen Entgelten sofort vollziehbar seien.
Darüber hinaus tritt die Fraktion dafür ein, eine zeitlich befristete Beweislastumkehr zu Gunsten derjenigen Unternehmen einzuführen, die den Netzzugang anstreben, wenn es wegen missbräuchlicher Netznutzungsentgelte zu einem Kartellamtsverfahren kommt. In dieser Phase, die auf drei Jahre zu begrenzen sei, muss der Netzbetreiber nach dem Willen der Abgeordneten darlegen, dass seine Entgelte angemessen sind.
Weiterhin plädieren die Abgeordneten dafür, alle wettbewerbsrelevanten behördlichen Aktivitäten bei den Kartellbehörden zu bündeln. Die Wettbewerbsbehörde müsse für die Klärung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit Netzzugangsverhandlungen, Zugangsverweigerungen sowie Entgelten und Bedingungen für den Netzzugang zuständig sein.
Verlangt wird überdies, "protektionistische Züge" der geplanten Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts zurückzunehmen. Die Betreiber von Gas- und Stromversorgungsnetzen sollen ihre Geschäftsbedingungen für den Netzzugang innerhalb von sechs Monaten veröffentlichen müssen. Schließlich wird die Regierung aufgefordert, in der EU auf eine vollständige Öffnung aller Märkte hinzuwirken.