TERRORISMUSBEKÄMPFUNGSGESETZ
Sachverständige äußern in einer Anhörung erhebliche Bedenken
(in) Erhebliche Bedenken gegen eine Reihe von Regelungen in dem von den Koalitionsfraktionen vorgelegten Gesetzesentwurf zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus (14/7386) äußern Sachverständige in ihren schriftlichen Stellungnahmen zu einer öffentlichen Anhörung des Innenausschusses am 30. November.
Der Entwurf enthält mehrere Gesetzesänderungen, damit die Sicherheitsbehörden die Kompetenzen erhalten, um Datenaustausch, Grenzkontrollmöglichkeiten und Identitätssicherheit zu verbessern, die Einreise terroristischer Straftäter nach Deutschland zu verhindern sowie die Extremisten im Inland besser zu erkennen.
Die Humanistische Union stellt in ihrer Stellungnahme fest, dass mit Ausnahme der geplanten Änderungen des Luftverkehrsgesetzes kaum eine Maßnahme etwas mit Terrorismusbekämpfung zu tun habe.
Die "umfangreichen Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht und in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung" erforderten eine umfassende Behandlung in einem nicht unter Zeitdruck stehenden Gesetzgebungsverfahren. So greife etwa die Aufnahme biometrischer Merkmale wie des Fingerabdrucks in verschlüsselter Form in den Personalausweis tief in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ein und wäre verfassungsrechtlich nur zulässig, wenn die Maßnahme erforderlich, verhältnismäßig und geeignet wäre, was offensichtlich nicht der Fall sei.
Der Deutsche Richterbund steht der Erweiterung der Befugnisse des Bundeskriminalamtes und der Geheimdienste, Daten zu sammeln und sie zu vernetzen, kritisch gegenüber. Besonders bedenklich sei, dass die Verfassungsschutzbehörden zu Ermittlungsbehörden weiterentwickelt würden, die keiner Kontrolle durch die Justiz unterlägen.
Dr. Manfred Baldus von der Universität der Bundeswehr in Hamburg argumentiert, die Regelung, die das Bundesamt für Verfassungsschutz ermächtigen soll, Informationen auch bei Bestrebungen zu beschaffen, die gegen die Völkerverständigung, vor allem gegen das friedliche Zusammenleben der Völker gerichtet sind, bleibe hinter den Anforderungen des Gebotes der "Normenklarheit" bei informationellen Grundrechtseingriffen zurück.
Der Gesetzestext lasse im Unklaren, welcher Art und Intensität die völkerverständigungswidrigen Bestrebungen sein müssen. Er empfiehlt, die Beobachtung dieser Bestrebungen der Polizei zu übertragen. Auch sollten die an Bord eines Flugzeuges befindlichen Bundesgrenzschutzbeamten die alleinige Verantwortung für die Rettung von Personen aus einer Gefahr für Leib und Leben zugewiesen bekommen.
Der Rechtsanwalt Dr. Reinhard Marx erklärt in seiner Stellungnahme, der Entwurf definiere den Begriff "terroristische Vereinigung" nicht näher. Die Zugehörigkeit und Unterstützung einer derartigen Vereinigung werde zum Anknüpfungspunkt einschneidender individueller Freiheitseingriffe gemacht. Auch würden die Tatbestände, welche die Sicherheit des Staates gefährden, nicht hinreichend scharf umrissen. Staatliche Sicherheitsinteressen würden zu Lasten gewichtiger, auch grundrechtlich geschützter individueller Interessen "verabsolutiert".
Der Staats- und Verwaltungsrechtler Professor Martin Kutscha meint, vor allem jene Neuregelungen seien verfassungsrechtlich kaum zu rechtfertigen, die eine nahezu lückenlose Erfassung und Überwachung aller Ausländer ermöglichen.
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Joachim Jacob, hält es für bedenklich, dass die Art der Speicherung, sonstigen Verarbeitung und Nutzung biometrischer Merkmale geregelt werden soll. Es sei zu befürchten, dass hier die Basis zu einer zentralen Referenzdatei gelegt wird.