BEAMTENVERSORGUNG
Rentenreform "wirkungsgleich und systemgerecht" übertragen
(in) Die Inhalte der jüngsten Reform der gesetzlichen Rentenversicherung werden "wirkungsgleich und systemgerecht" auf die Beamtenversorgung übertragen. So heißt es in einer Beschlussempfehlung des Innenausschusses (14/7681), der der Bundestag am 30. November gegen die Stimmen der Opposition folgte.
Damit wurden die Entwürfe des Versorgungsänderungsgesetzes 2001 von Regierung (14/7223) und Koalition (14/7064) angenommen und ein Entwurf der Länderkammer zum Beamtenrechtsrahmengesetz (14/6717) zurückgewiesen. Der Anstieg der Versorgungsbezüge parallel zur ersten Stufe der Rentenreform im Rahmen der acht Versorgungsanpassungen ab dem Jahre 2003 wird somit abgeflacht.
Die aktiven Beamten werden den Plänen zufolge außerdem in die gesetzliche Förderung einer privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge einbezogen. Auch soll parallel zur zweiten Stufe der Rentenreform eine weitere Versorgungsrücklage aufgebaut, die Hinterbliebenenversorgung bei gleichzeitiger Einführung eines Kinderzuschlages zum Witwengeld abgesenkt werden. Dagegen werden die Erziehungszeiten ähnlich wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung höher bewertet. Gleichzeitig nahmen die Parlamentarier bei Stimmenthaltung der CDU/CSU und PDS eine Ent-schließung an, wonach die Regierung aufgefordert wird, zusammen mit den Ländern zu prüfen, wie der vorzeitigen Pensionierung entgegengewirkt werden könne.
Die Koalition hob hervor, dass die Beamtenversorgung vor ähnlichen Schwierigkeiten stehe wie die Rentenversicherung, zum Beispiel auf Grund der demographischen Entwicklung. Das Versorgungsänderungsgesetz übertrage daher die Reformen wirkungsgleich auf die Beamtenversorgung.
Nach Einschätzung der CDU/CSU wurde der Gesetzentwurf "durchgepeitscht". Auch seien die Ergebnisse der Anhörung nicht berücksichtigt worden. Die überwiegende Mehrzahl der Sachverständigen habe kritisiert, dass dieser Entwurf keine wirkungsgleiche Übertragung darstelle. Die Union scheiterte mit einem Änderungsantrag (14/7694), mit dem sie den Aufbau von Sondervermögen zur Schließung von Versorgungslücken nach 2013 ermöglichen wollte.
Die FDP machte deutlich, dass ihrer Meinung nach der Versorgungsbericht diese Reform nicht notwendig mache. Die Änderungen würden nicht zu Einsparungen führen. Auch die PDS glaubt, dass das Gesetz keine Zukunftssicherheit schafft. Die Fraktion hatte keinen Erfolg mit einem Änderungsantrag (14/7699) zur Anhebung der Mindestversorgung von Beamten und mit einem Entschließungsantrag (14/7700), wonach ostdeutsche Beamte ihren westdeutschen Kollegen gleichgestellt werden sollten.