Blickpunkt Bundestag
11/2001
Ein Besuch lohnt sich
Der Deutsche Bundestag für Bürgerinnen und Bürger
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- Die Dachterrasse und die Kuppel des Reichstagsgebäudes können über den Westeingang (Freitreppe) ohne Anmeldung besucht werden. Öffnungszeiten täglich von 8.00 bis 24.00 Uhr (letzter Einlass ist um 22.00 Uhr). Für Behinderte besteht ein Zugang zur Dachterrasse und zu den Tribünen unterhalb der Freitreppe an der Westseite des Gebäudes. Der Weg dahin ist ausgeschildert.
- Zur Teilnahme an einer Plenarsitzung können sich Besuchergruppen (Mindestalter 15 Jahre) bei einem Mitglied des Deutschen Bundestages anmelden. Andere Gruppen können sich frühestens drei Wochen vor dem gewünschten Termin beim Besucherdienst schriftlich anmelden und erhalten Zugang, sofern noch Plätze vorhanden sind. Einzelbesucher können teilnehmen soweit Plätze vorhanden sind.
- An Informationsvorträgen auf der Tribüne des Plenarsaales können Besuchergruppen und Einzelbesucher nach vorheriger schriftlicher oder telefonischer Anmeldung beim Besucherdienst des Deutschen Bundestages teilnehmen, Beginn jeweils zur vollen Stunde, Montag bis Freitag zwischen 9.00 und 17.00 Uhr, am Samstag und Sonntag zwischen 10.00 und 16.00 Uhr. Unangemeldete Besucher können teilnehmen, wenn Plätze frei sind.
- Führungen durch den Plenarbereich, die Besucherebene, Dachterrasse und Kuppel finden an sitzungsfreien Tagen um 10.30, 15.30 und 19.30 Uhr statt (max. 25 Pers.). Anmeldung dringend erforderlich.
- An Samstagen, Sonntagen und Feiertagen bietet der Besucherdienst Architektur- und Kunstführungen durch das Reichstagsgebäude an, Beginn 11.30 Uhr (max. 25 Pers.). Anmeldung dringend erforderlich.
- Anmeldung: Deutscher Bundestag, Besucherdienst, Platz der Republik 1, 11011 Berlin, Telefon 030-227-32152
- Informationsmaterial über die Arbeit des Deutschen Bundestages liegt im Bereich des Westeingangs und auf der Ebene der Besuchertribünen aus und kann auch fernmündlich beim Referat Öffentlichkeitsarbeit unter:
- Telefon 030-22 73 74 53 oder per
- Telefax 030-22 73 60 57 sowie über
- Internet: www.bundestag.de angefordert werden.
Quelle:
http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0111/0111072a