Deutscher Bundestag
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August 5/2003
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(1) Referat

Referate sind die wesentlichen Stützen der Ministerialbürokratie. An der Spitze des Ministerium stehen der Minister oder die Ministerin, die zusammen mit den Parlamentarischen und beamteten Staatssekretären die Leitung bilden. Auf der nächsten Ebene folgen die Abteilungen, die sich wiederum in Unterabteilungen gliedern. Jede Unterabteilung wiederum hat mehrere Referate. Arbeitseinheit ist das Referat, das jeweils für ein bestimmtes Fachgebiet zuständig ist. Große Ministerien haben bis zu 100 Referate.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2003/bp0305/00_definitionen_22/0305022_1
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