Blickpunkt Bundestag
August 5/2003
(2) Verseuchte Impfstoffe
Das hier geschilderte Gesetz, das „Gesetz über die Hilfe für durch Anti-D-Immunprophylaxe mit dem Hepatitis-C-Virus infizierte Personen“ (oder kürzer: Anti-D-Hilfegesetz) ist vor dem Hintergrund zu sehen, dass in der DDR eine so genannte Anti-D-Immunprophylaxe gesetzlich vorgeschrieben war. Sie diente nach Geburten bei Rhesusfaktor-Unverträglichkeiten dazu, Schädigungen bei nachgeborenen Kindern zu verhindern. 1978/79 wurden jedoch Tausende von Frauen mit Anti-D-Immunglobinen behandelt, die bei der Herstellung mit dem Hepatitis-C-Virus verseucht worden waren. Die DDR schwieg diese Angelegenheit tot. Die Opfer erhielten nur geringe Entschädigung wegen „Impfschäden“, obwohl es sich um Arzneimittelschäden gehandelt hatte.
Quelle:
http://www.bundestag.de/bp/2003/bp0305/00_definitionen_22/0305022_2