Das Prämienmodell ist sozial gerechter
09.07.04 Annette Widmann-Mauz,
CDU/CSU
Das umlagefinanzierte System der gesetzlichen Krankenversicherung
ist aus sich heraus nicht mehr reformierbar. Es ist nicht geeignet,
die Herausforderungen aufgrund der demographischen Entwicklung, des
medizinisch-technischen Fortschritts und des abnehmenden Anteils
der Lohneinkommen am Bruttosozialprodukt zu bewältigen.
Eine Erweiterung des Kreises der Beitragszahler löst dieses
Problem nicht. Denn die Einnahmen und Ausgaben der neu
einzubeziehenden Versicherten halten sich die Waage. Deshalb
verknüpfen die Anhänger einer Bürgerversicherung
ihre Idee der Einbeziehung von Beamten und Selbstständigen in
das System der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mit der
Forderung nach einer Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze. Studien
haben indes ergeben, dass auch hierdurch keine signifikante
Bei-tragsentlastung erfolgen kann. Vielmehr ist mit einer
Mehrbelastung der bereits heute in der GKV Versicherten zu
rechnen.
Dies ist beim Prämienmodell anders: Hier leisten alle
GKV-Versicherten eine pauschale Prämie unabhängig von
Einkommen und Familienstand. Auch die Kindergeldstelle führt
für Kinder eine Prämie ab. Der bisherige
Arbeitgeberanteil wird ausgezahlt und vollständig versteuert.
Die hierdurch gewonnenen zusätzlichen Steuereinnahmen in
Höhe von rund 17 Milliarden Euro werden zur Finanzierung der
"Kinderprämie" verwandt. Der übrige Einkommensausgleich
erfolgt ebenfalls im Steuersystem und nicht mehr in der
gesetzlichen Krankenversicherung. Wegen der Steuerprogression
werden auf diese Weise alle (auch PKV-Versicherte) stärker zur
Finanzierung der Gesundheitsausgaben herangezogen, die
leistungsfähiger sind. Damit ist das Prämienmodell sozial
gerechter als die Bürgerversicherung, weil es weder eine
Versicherungspflichtgrenze noch eine Beitragsbemessungsgrenze
kennt. Zudem ist das Prämienmodell unbürokratischer und
reduziert den Risikostrukturausgleich.
03.08.04 Marco Herack
Wie definieren Sie denn "soziale Gerechtigkeit"? Mfg Marco
Herack