Keine Anlassgesetzgebung
24.07.02 Edzard Schmidt-Jortzig,
FDP
Für das Entstehen von Gewalt und die von ihr ausgehende
Faszination gibt es keine universelle Erklärung. Der
Gesetzgeber befindet sich daher in einer Zwangslage, da er Gewalt
nur bekämpfen kann, wenn er die Ursachen kennt. Wer
täglich die Erfahrung macht, dass sich Gewalt auszahlt - im
Straßenverkehr oder auf dem Schulhof -, kann leichter dazu
neigen, Probleme gewaltsam zu lösen.
Im Recht der Bundesrepublik Deutschland ist das Netz von Straftaten
und Ordnungswidrigkeiten derart engmaschig, dass jede
Gewaltanwendung, von der Gewalt gegen Sachen über die
psychische bis zur körperlichen Gewalt, mit Strafe bedroht
ist. Aber die Strafandrohung allein kann Gewalt nicht unterbinden.
Das heißt aber nicht, dass es an Gesetzen mangelt, vielmehr
lässt ihre Durchsetzung zu wünschen übrig.
Daneben müssen die Mittel, die zur Gewaltanwendung gebraucht
werden können, Regeln unterliegen. Damit kann man zwar die
Gewalt nicht bekämpfen, aber die Gelegenheiten zur
Gewaltnutzung können reduziert werden. Daher stellen etwa das
Waffen- oder Sprengstoffgesetz durch ausreichende Vorkehrungen
sicher, dass sich Gewaltbereite und Gewaltanfällige nicht
entsprechend ausrüsten können.
Leider können sich auch allgemein unbedenkliche
Gegenstände verheerend auswirken. Zu denken ist an den 11.
September, wo letztlich mittels Teppichmessern Verkehrsflugzeuge
gekapert und als Massenvernichtungswaffen missbraucht wurden. Hier
können restriktive Gesetze nur begrenzte Wirkung entfalten.
Sie sind daher für die rechtstreuen und nicht
gewalttätigen Menschen zurückhaltend
auszugestalten.
Im Ergebnis ist bei der Gewaltbekämpfung weniger der
Gesetzgeber gefordert als die Gesellschaft. Wenn Gesetze zu
verändern sind, dann um Lücken zu schließen und den
Vollzug zu erleichtern - jedoch nicht durch aktionistische und nur
symbolhafte Anlassgesetzgebung.
07.08.02 felix Teerkorn
Ich finde, trotz der schlimmen Ereignisse von Erfurt, über
eine Änderung des Waffenrechts nachzudenken(bzw. sie
völlig überhastet zu beschliessen), ist reine
Zeitverschwendung. Es klingt, als ob Gesetze alle Probleme
lösen könnten. Wenn dieser Verrückte aus Erfurt sich
über alle bestehenden (da steht z.B. Mord ist verboten)
hinwegsetzen kann, dann hätte er sich auch illegal Waffen
besorgen können(kriminelle Energie hatte er ja genug). So wird
nur alles teurer und komplizierter und der ehrbare Bürger in
seiner Freiheit beschränkt. Kriminelle und Verrückte
können leider schrecklich kreativ sein(man denke nur an
Teppichmesser und Wolkenkratzer).
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