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Sparkurs nicht ersetzbar

  18.03.02 Franziska Eichstädt-Bohlig, Bündnis 90/Die Grünen
Berlin ist finanziell in großen Nöten. Die desolate Finanzlage liegt aber nicht in der Hauptstadtfunktion und dem daraus folgenden Aufgabenzuwachs begründet. Ursächlich sind einerseits die hohen langfristigen Verpflichtungen Westberlins aus der Vorwendezeit, andererseits vereinigungsbedingte Lasten und der Abbau der Berlinförderung. Die große Koalition hat es nach der Wiedervereinigung auch versäumt, Berlin zu einem wettbewerbsfähigen Dienstleistungsstandort umzugestalten.

Natürlich hat Berlin als europäische Metropole und deutsche Hauptstadt besondere Lasten zu tragen. Die Mitverantwortung des Bundes für die Wahrnehmung der Hauptstadtfunktion und die Unterstützung Berlins in seiner Finanznot sind aber zwei unterschiedliche Themen. Der Bund engagiert sich bisher vor allem im kulturellen Bereich, denn die Unterhaltung kultureller Einrichtungen von überregionaler Bedeutung ist nicht nur Länderangelegenheit, sondern Aufgabe der gesamtstaatlichen Repräsentation. Denkbar ist die Übernahme der Finanzierung vollständiger Projekte durch den Bund, beispielsweise der Sanierung der Museumsinsel.

Kultur, Bildung, Wissenschaft, Sport und Polizei bleiben aber Aufgaben in originärer Länderzuständigkeit, die die Länder auch aus ihren eigenen Haushaltsmitteln finanzieren. Die Aufgaben Berlins haben sich durch die Hauptstadtfunktion allenfalls im Sicherheitsbereich erweitert, und auch dort ist der Bund selbst für den Schutz von Bundeseinrichtungen verantwortlich.

Sonderzuweisungen des Bundes an Länder in finanzieller Notlage sind unter besonderen Voraussetzungen denkbar. Dies gilt grundsätzlich auch für Berlin, erfordert aber zunächst erhebliche eigene Anstrengungen bei der Haushaltskonsolidierung. Bundeszuschüsse können einen harten Sparkurs Berlins nicht ersetzen, denn auch der Bund hat extreme finanzielle Belastungen zu verkraften.


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