Sparkurs nicht ersetzbar
18.03.02 Franziska Eichstädt-Bohlig,
Bündnis 90/Die Grünen
Berlin ist finanziell in großen Nöten. Die desolate
Finanzlage liegt aber nicht in der Hauptstadtfunktion und dem
daraus folgenden Aufgabenzuwachs begründet. Ursächlich
sind einerseits die hohen langfristigen Verpflichtungen Westberlins
aus der Vorwendezeit, andererseits vereinigungsbedingte Lasten und
der Abbau der Berlinförderung. Die große Koalition hat
es nach der Wiedervereinigung auch versäumt, Berlin zu einem
wettbewerbsfähigen Dienstleistungsstandort
umzugestalten.
Natürlich hat Berlin als europäische Metropole und
deutsche Hauptstadt besondere Lasten zu tragen. Die
Mitverantwortung des Bundes für die Wahrnehmung der
Hauptstadtfunktion und die Unterstützung Berlins in seiner
Finanznot sind aber zwei unterschiedliche Themen. Der Bund
engagiert sich bisher vor allem im kulturellen Bereich, denn die
Unterhaltung kultureller Einrichtungen von überregionaler
Bedeutung ist nicht nur Länderangelegenheit, sondern Aufgabe
der gesamtstaatlichen Repräsentation. Denkbar ist die
Übernahme der Finanzierung vollständiger Projekte durch
den Bund, beispielsweise der Sanierung der Museumsinsel.
Kultur, Bildung, Wissenschaft, Sport und Polizei bleiben aber
Aufgaben in originärer Länderzuständigkeit, die die
Länder auch aus ihren eigenen Haushaltsmitteln finanzieren.
Die Aufgaben Berlins haben sich durch die Hauptstadtfunktion
allenfalls im Sicherheitsbereich erweitert, und auch dort ist der
Bund selbst für den Schutz von Bundeseinrichtungen
verantwortlich.
Sonderzuweisungen des Bundes an Länder in finanzieller Notlage
sind unter besonderen Voraussetzungen denkbar. Dies gilt
grundsätzlich auch für Berlin, erfordert aber
zunächst erhebliche eigene Anstrengungen bei der
Haushaltskonsolidierung. Bundeszuschüsse können einen
harten Sparkurs Berlins nicht ersetzen, denn auch der Bund hat
extreme finanzielle Belastungen zu verkraften.
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