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Handelsverkehr mit China liberalisieren
Seeverkehrsabkommen
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (15/2284) zu dem
Seeverkehrsabkommen vom 10. Dezember 2002 zwischen der
Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits
und der Volksrepublik China andererseits vorgelegt.
Das Abkommen zielt darauf ab, den Seeverkehr zwischen den
Vertragspartnern zu liberalisieren und dadurch den Handelsverkehr
erheblich zu erweitern. Die Vorschriften der bilateralen
Schifffahrtsabkommen wie des entsprechenden deutsch-chinesischen
Abkommens vom 9. Mai 1995 blieben weiterhin gültig, soweit sie
günstiger sind oder eine Materie regeln, wie etwa die
Anerkennung von Personaldokumenten von Seeleuten, die vom
vorliegenden Abkommen nicht erfasst ist.
Restriktive Klauseln in bestehenden bilateralen
Schifffahrtsabkommen der EG-Staaten mit China würden dagegen
durch das vorliegende Abkommen im Interesse einer weiteren
Liberalisierung des Seeverkehrs ersetzt, heißt es weiter. Der
Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf am 15. Januar zur weiteren
Beratung an den Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
überwiesen.
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