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Das Parlament
Nr. 03-04 / 19.01.2004

 
Bundeszentrale für politische Bildung
 

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Volker Müller

Aufbruch zu mehr Wettbewerb

Auf dem Telekommunikationssektor werden die Weichen neu gestellt
Acht Jahre nach der Liberalisierung des Telekommunikationswesens steht diesem Wirtschaftssektor eine Runderneuerung bevor. Der Bundestag hat am 15. Juli in erster Lesung den Entwurf der Bundesregierung für ein neues Telekommunikationsgesetz beraten. In der Debatte machte der SPD-Abgeordnete Klaus Brandner deutlich, wohin die Reise geht: "Die Zeiten eines auf allen Ebenen dominierenden Monopolisten sind vorbei", sagte er mit Blick auf die Deutsche Telekom. Das alte Gesetz habe nicht genügend Anreize für Investitionen gelassen. Deutschland brauche gerade in dieser Branche eine neue Gründerwelle und einen neuen Technologieschub. Deshalb komme es darauf an, möglichst schnell zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen. Brandner hofft, dass der Markt in absehbarer Zeit nicht mehr reguliert werden muss.

Bis es soweit ist, will die Regierung zwar weiter über die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post in den Markt eingreifen, jedoch unter anderen Vorzeichen als bisher. Die Vorzeichen stammen aus Brüssel in Gestalt von fünf europäischen Richtlinien. Die hätten schon im letzten Jahr in deutsches Recht umgesetzt werden müssen, wie Martina Krogmann (CDU/CSU) dem Bundeswirtschaftsminister vorhielt. Sie rügte, dass der Wettbewerb ins Stocken geraten sei. Im Ortsnetz finde er praktisch nicht statt. Auch auf dem Zukunftsmarkt Breitband liege Deutschland weit hinter den USA und Japan zurück. Konkret beanstandete die Abgeordnete, dass Unternehmen nicht das Recht erhalten sollen, ein Verfahren zu beantragen, wenn sie sich etwa durch Dumpingpreise diskriminiert fühlen. Es könne nicht sein, dass die Wettbewerber tatenlos zusehen müssten, wenn eine falsche Entwicklung auf den Märkten ihre Existenz bedroht. Die Unionspolitikerin forderte zudem für die Verbraucher die freie Wahl der Anbieter.

Nach den Worten von Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) soll sich die Regulierung künftig auf die Märkte beschränken, die Zutrittsbarrieren aufweisen, die keine Tendenz zum Wettbewerb erkennen lassen und für die zu erwarten ist, dass das Kartellrecht die Wettbewerbsprobleme nicht lösen kann. Die Regulierung bei den Vorleistungen (Infrastruktur, technologische Innovationen) solle wegen deren Bedeutung für den Wettbewerb beibehalten werden. Wenn es um die Endkunden geht, wolle man die Regulierung dagegen lockern. So sollen deren Entgelte nur noch ausnahmsweise genehmigt werden müssen.

Für die Bündnisgrünen stellt der Datenschutz im Regierungsentwurf noch eine gewisse Hürde dar, wie Michaele Hustedt deutlich machte. Vorgesehen sei eine Ausweitung des staatlichen Zugriffs auf die Verkehrsdaten, also wer wann, wo und mit wem telefoniert hat. Die Abgeordnete empfahl, diesen Punkt nicht in das Gesetz aufzunehmen und die Novelle der Strafprozessordnung abzuwarten.

Die FDP stimmt dem Ziel der Novelle grundsätzlich zu, so ihr Abgeordneter Rainer Funke. Allerdings sollte der Regulierungsbehörde klarer gesagt werden, wann sie handeln muss. Über 2.000 Unternehmen warteten ungeduldig auf die Novelle. Die Branche brauche dringend Klarheit und Sicherheit bei den rechtlichen Rahmenbedingungen. Der Gesetzentwurf (15/2316, 15/2345) und ein Antrag der CDU/CSU (15/2329) werden federführend im Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit beraten, der dazu am 9. Februar Sachverständige in einer öffentlichen Anhörung befragen wird.

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