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Volker Müller
Aufbruch zu mehr Wettbewerb
Auf dem Telekommunikationssektor werden die
Weichen neu gestellt
Acht Jahre nach der Liberalisierung des
Telekommunikationswesens steht diesem Wirtschaftssektor eine
Runderneuerung bevor. Der Bundestag hat am 15. Juli in erster
Lesung den Entwurf der Bundesregierung für ein neues
Telekommunikationsgesetz beraten. In der Debatte machte der
SPD-Abgeordnete Klaus Brandner deutlich, wohin die Reise geht: "Die
Zeiten eines auf allen Ebenen dominierenden Monopolisten sind
vorbei", sagte er mit Blick auf die Deutsche Telekom. Das alte
Gesetz habe nicht genügend Anreize für Investitionen
gelassen. Deutschland brauche gerade in dieser Branche eine neue
Gründerwelle und einen neuen Technologieschub. Deshalb komme
es darauf an, möglichst schnell zu einer einvernehmlichen
Lösung zu kommen. Brandner hofft, dass der Markt in absehbarer
Zeit nicht mehr reguliert werden muss.
Bis es soweit ist, will die Regierung zwar
weiter über die Regulierungsbehörde für
Telekommunikation und Post in den Markt eingreifen, jedoch unter
anderen Vorzeichen als bisher. Die Vorzeichen stammen aus
Brüssel in Gestalt von fünf europäischen
Richtlinien. Die hätten schon im letzten Jahr in deutsches
Recht umgesetzt werden müssen, wie Martina Krogmann (CDU/CSU)
dem Bundeswirtschaftsminister vorhielt. Sie rügte, dass der
Wettbewerb ins Stocken geraten sei. Im Ortsnetz finde er praktisch
nicht statt. Auch auf dem Zukunftsmarkt Breitband liege Deutschland
weit hinter den USA und Japan zurück. Konkret beanstandete die
Abgeordnete, dass Unternehmen nicht das Recht erhalten sollen, ein
Verfahren zu beantragen, wenn sie sich etwa durch Dumpingpreise
diskriminiert fühlen. Es könne nicht sein, dass die
Wettbewerber tatenlos zusehen müssten, wenn eine falsche
Entwicklung auf den Märkten ihre Existenz bedroht. Die
Unionspolitikerin forderte zudem für die Verbraucher die freie
Wahl der Anbieter.
Nach den Worten von Bundeswirtschaftsminister
Wolfgang Clement (SPD) soll sich die Regulierung künftig auf
die Märkte beschränken, die Zutrittsbarrieren aufweisen,
die keine Tendenz zum Wettbewerb erkennen lassen und für die
zu erwarten ist, dass das Kartellrecht die Wettbewerbsprobleme
nicht lösen kann. Die Regulierung bei den Vorleistungen
(Infrastruktur, technologische Innovationen) solle wegen deren
Bedeutung für den Wettbewerb beibehalten werden. Wenn es um
die Endkunden geht, wolle man die Regulierung dagegen lockern. So
sollen deren Entgelte nur noch ausnahmsweise genehmigt werden
müssen.
Für die Bündnisgrünen stellt
der Datenschutz im Regierungsentwurf noch eine gewisse Hürde
dar, wie Michaele Hustedt deutlich machte. Vorgesehen sei eine
Ausweitung des staatlichen Zugriffs auf die Verkehrsdaten, also wer
wann, wo und mit wem telefoniert hat. Die Abgeordnete empfahl,
diesen Punkt nicht in das Gesetz aufzunehmen und die Novelle der
Strafprozessordnung abzuwarten.
Die FDP stimmt dem Ziel der Novelle
grundsätzlich zu, so ihr Abgeordneter Rainer Funke. Allerdings
sollte der Regulierungsbehörde klarer gesagt werden, wann sie
handeln muss. Über 2.000 Unternehmen warteten ungeduldig auf
die Novelle. Die Branche brauche dringend Klarheit und Sicherheit
bei den rechtlichen Rahmenbedingungen. Der Gesetzentwurf (15/2316,
15/2345) und ein Antrag der CDU/CSU (15/2329) werden
federführend im Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
beraten, der dazu am 9. Februar Sachverständige in einer
öffentlichen Anhörung befragen wird.
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