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Detlev Lücke
Beschäftigtenquote für Behinderte
Gesetz im Bundestag verabschiedet
Mit finanziellen Anreizen und besserer Beratung sollen Betriebe
motiviert werden, mehr Schwerbehinderte einzustellen und
auszubilden. Ein entsprechendes Gesetz zur Förderung
behinderter Menschen im beruflichen Leben ist am 16. Januar 2004 im
Deutschen Bundestag mit den Stimmen der rot-grünen Koalition
sowie der FDP verabschiedet worden. Union und die beiden
fraktionslosen PDS-Abgeordneten lehnten die als unzureichend
kritisierten Regelungen dagegen ab.
Die vor drei Jahren von sechs auf fünf Prozent abgesenkte
Beschäftigungspflichtquote für Schwerbehinderte soll
nicht wieder angehoben werden. Sie war mit der Auflage reduziert
worden, die Zahl arbeitsloser Schwerbehinderter von Oktober 1999
bis Oktober 2002 um etwa 25 Prozent zu senken. Dieses Ziel wurde
mit rund 24 Prozent annähernd erreicht.
Der Parlamentarische Staatssekretär im Sozialministerium,
Franz Thönnes (SPD), forderte in der Debatte, die Chancen von
Behinderten auf dem Arbeitsmarkt deutlich zu verbessern. Ein
Drittel der beschäftigungspflichtigen Unternehmen habe noch
immer keinen einzigen schwerbehinderten Mitarbeiter, kritisierte
der Redner. Mit den gesetzlichen Neuregelungen sollten Arbeitgeber
motiviert werden, Behinderte einzustellen. Dafür sei eine
bessere Beratung erforderlich. Es gehe für die Betroffenen um
Teilhabe und Chancengleichheit im gesellschaftlichen Leben. Das
Europäische Jahr der Menschen mit Behinderung 2003 habe
entscheidend dazu beigetragen, die Probleme dieses Personenkreises
in der Öffentlichkeit bekannt zu machen. Jetzt seien
angesichts der komplizierten Lage auf dem Arbeitsmarkt neue
Anstrengungen nötig, um die Situation der Schwerbehinderten zu
verbessern. "Die Einstellung hängt von der Einstellung ab",
sagte Thönnies, es gehe bei der Erhöhung von
Mobilität der Betroffenen vorrangig um "eine Barrierefreiheit
im Kopf" der Arbeitgeber.
Behindertenpolitik sei Bürgerrechtspolitik, unterstrich der
FDP-Abgeordnete Daniel Bahr. "Es gibt keine Behinderten, sondern
nur Menschen, die behindert werden." Es gehe um die gemeinsame
Suche der Politik nach vernünftigen, praxistauglichen
Lösungen.
Das neue Gesetz komme der Arbeitswelt entgegen, betonte Markus
Kurth (Bündnis 90/ Die Grünen). Es solle die Arbeitgeber
in die Lage versetzen, mehr Arbeitsplätze für Behinderte
zu schaffen. Dem entgegnete Hubert Hüppe (CDU/CSU-Fraktion),
dass es auf der Seite der Politik leider noch zu wenig
Bewusstseinsveränderung in Bezug auf diesen Problembereich
gebe. "Vielen Behinderten geht es schlechter als vor einem Jahr."
Seine Fraktion könne in dem zur Abstimmung stehenden
Gesetzentwurf keine Verbesserungen sehen. "Wer Missstände
verändern will, muss bereit sein, sie zu erkennen." Behinderte
seien häufig leistungsfähiger als Nichtbehinderte, sagte
Hubert Hüppe, der trotz abweichender Meinungen die
Bereitschaft seiner Partei zum Ausdruck brachte, bei der besseren
Integration von Behinderten mitzuarbeiten.
Die Politik von Rot-Grün sei es, dass Behinderte als
Akteure in eigener Sache gestärkt würden, hob Silvia
Schmidt (SPD-Fraktion) hervor. Das neue Gesetz ermögliche mehr
Teilhabe und Selbstbestimmung. Den Einsprüchen von CDU/CSU
hielt sie entgegen, dass es "keine vernichtende Kritik" der
Betroffenenverbände gebe. Renate Gradistanac (SPD) verwies
darauf, dass Barrierefreiheit für Behinderte sich auch auf den
touristischen Bereich beziehen müsse. Diese
Bevölkerungsgruppe gebe jährlich rund 1,6 Milliarden Euro
für Übernachtungen bei Reisen aus. Im
behindertengerechten Ausbau von Urlaubsorten liege deshalb ein
beachtliches wirtschaftliches Potenzial. In diesem Zusammenhang
forderte Wilhelm Josef Sebastian (CDU/CSU) ein Freizeitangebot, das
Behinderte wie Nichtbehinderte nutzen könnten, es dürften
keine Ghettos geschaffen werden.
Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Karl Hermann
Haack (SPD), mahnte angesichts der wieder zunehmenden
Arbeitslosigkeit dringend Handlungsbedarf an.
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