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Bernard Bode
Fraktionen uneins über Graffiti
Debatte über drei
Gesetzentwürfe
Die so genannten "Graffiti" an öffentlichen und privaten
Hauswänden sowie Fahrzeugen von Bus und Bahn standen im
Mittelpunkt einer Bundestagssitzung am 15. Januar 2004, die von der
CDU/CSU-Fraktion beantragt wurde. Zur Debatte standen
Gesetzentwürfe der CDU/CSU (15/302), der FDP (15/63) und des
Bundesrates (15/404). Christoph Strässer (SPD) meinte, das
Ganze habe viel mit den Wahlen zur Hamburger Bürgerschaft am
29. Februar zu tun. Die Union wolle auf "populistische Weise"
Stimmen fangen. Das gültige Strafrecht sei ausreichend.
Prävention und Aufklärung seien der Weg, ans Ziel zu
kommen. Strässer räumte ein, in der Regierungskoalition
herrsche darüber ein "Dissens". Er würde sich allerdings
nicht dem Vorschlag der Opposition anschließen, einen
Tatbestand des "Verunstaltens" in den Strafrechtskatalog
aufzunehmen.
Daniela Raab (CDU/CSU) betonte, bereits Ende 2003 habe ihre
Fraktion einen Gesetzentwurf eingebracht. Gemeinden und
Privatbesitz hätten jährlich zwischen 200 und 250
Millionen Euro an Schäden durch Grafitti. Es gebe mittlerweile
eine "regelrechte Bandenkriminalität". Bei der SPD habe sich
die Einsicht durchgesetzt, dass Handlungsbedarf bestehe. Entweder
die SPD überzeuge die Bündnisgrünen von ihrer
Auffassung oder sie habe den Mut, mit der Opposition zu stimmen.
Christian Ströbele (Bündnis 90/
Die Grünen) nannte die Gesetzesvorlagen der Opposition
ungeeignet. Es herrsche kein Strafgesetz-, sondern ein
Vollzugsdefizit. Jörg van Essen (FDP) erklärte, seine
Fraktion sei bereit, auf der Grundlage des Bundesrats-Entwurfes
eine Einigung herbeizuführen.
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