BR
Überarbeitung dringend nötig
Emissionshandelsgesetz
Der Bundesrat hat zu dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie
2003/87/EG über ein System für den Handel mit
Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft den
Vermittlungsausschuss mit dem Ziel der grundlegenden
Überarbeitung des Gesetzes angerufen.
Der Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages hat die
Stellungnahme des Bundesrates aus dem so genannten ersten Durchgang
überwiegend nicht berücksichtigt, vielmehr wurden
Änderungen diametral entgegengesetzt zum Beschluss des
Bundesrates vorgenommen. Das betrifft insbesondere die Regelungen
zur Vollzugszuständigkeit. Diese sollen nach Ansicht des
Bundesrates so gefasst werden, dass die gebotene Mitwirkung der
Landesbehörden sichergestellt wird. Gleiches gilt für den
Beschluss über den nationalen Allokationsplan, der
darüber hinaus so ausgestaltet werden soll, dass es nicht zu
Produktionsverlagerungen ins Ausland kommt. Korrekturbedarf sieht
der Bundesrat auch bei den Regelungen zu nachgerüsteten bzw.
neuen Anlagen. Er stellt ferner fest, dass das Gesetz seiner
Zustimmung bedarf.
Das Gesetz setzt eine Richtlinie des Europäischen
Parlaments und des Rates vom Oktober 2003 um. Damit sollen die
rechtlichen und institutionellen Voraussetzungen für ein
gemeinschaftsweites Emissionshandelssystem in Deutschland
geschaffen werden. Grundgedanke des Emissionshandels ist, die
Atmosphäre im Hinblick auf die Emission von Treibhausgasen in
ein kostenpflichtiges Gut zu verwandeln, in dem die Emission
solcher Gase an den Besitz von Berechtigungen zur Emission
geknüpft wird. Dabei wird die Gesamtzahl der vom Staat
auszugebenen Berechtigungen im Hinblick auf ein bestimmtes
Emissionsziel festgesetzt. Dieses ergibt sich im Falle des
europäischen Emissionshandels aus den Vorgaben des
Kyoto-Protokolls.
Bis zum Jahr 2012 soll es eine kostenfreie Grundausstattung der
Emittenten mit Berechtigungen geben. Soweit diese Grundausstattung
die Emissionen eines Unternehmens nicht vollständig abdeckt,
muss der Verantwortliche seine Emissionen reduzieren oder
Berechtigungen, die auf dem Markt angeboten werden, hinzukaufen.
BR
Zurück zur
Übersicht
|