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Gesetzentwurf kritisch gesehen
Bekämpfung der Schwarzarbeit
Der Bundesrat hat kritisch zu dem Entwurf eines Gesetzes zur
Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und damit
zusammenhängender Steuerhinterziehung Stellung genommen. Dabei
wird das Ziel des Gesetzentwurfs der Bundesregierung, Schwarzarbeit
und die damit zusammenhängende Steuerhinterziehung
verstärkt zu bekämpfen, grundsätzlich
begrüßt.
Legaler Niedriglohnsektor
Dieses Ziel werde jedoch mit dem vorgelegten Entwurf nicht
erreicht. Deutschland brauche eine niedrigere Steuer- und
Abgabenbelastung sowie den Auf- und Ausbau eines legalen
Niedriglohnsektors. Der Bundesrat wendet sich unter anderem gegen
eine Privatpersonen betreffende Aufbewahrungspflicht für
Rechnungen im Zusammenhang mit einem Grundstück sowie gegen
die Abschaffung des Sozialversicherungsausweises.
Weitere Forderungen und Prüfbitten beziehen sich
insbesondere auf die Regelung der Zusammenarbeit von Zoll- und
Finanzverwaltung. Der Bundesrat will ferner die Rahmenbedingungen
für legale Beschäftigung zum Beispiel durch ein einfaches
und transparentes Steuersystem, eine umfassende Flexibilisierung
des Arbeitsmarktes sowie eine Beschäftigungsoffensive im so
genannten Niedriglohnsektor verbessern.
Der Bundesrat spricht sich darüber hinaus gegen die
geplante Übertragung der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten
in Privathaushalten von den Zollbehörden auf die nach der
jeweiligen Handwerks- und Gewerbeordnung zuständigen
Behörden der Länder aus. Auch die vorgesehene
Beschränkung der gegenseitigen Unterrichtung von Zoll und
Polizeibehörden bei der Verfolgung von Straftaten und
Ordnungswidrigkeiten wird als nicht sachgerecht bezeichnet.
Fiskalische Gesichtspunkte
Kern des Gesetzentwurfs der Bundesregierung ist die grundlegende
Neufassung des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit.
Erstmals wird der Begriff an den allgemeinen Sprachgebrauch
angepasst. Maßgeblich sind die fiskalischen Gesichtspunkte,
das heißt, Schwarzarbeit liegt bei Verletzung von Melde-,
Aufzeichnungs- und Zahlungspflichten aus Steuerrecht und
Sozialgesetzbuch vor. Die Prüfungs- und Ermittlungsrechte der
zuständigen Behörden werden erweitert, es werden
über die bisherigen spezialgesetzlichen Regelungen hinaus
Strafbarkeitslücken geschlossen, um den Unrechtsgehalt von
Schwarzarbeit zu verdeutlichen. Die Kontrollrechte der
Zollverwaltung werden erweitert und der bisherige
Sozialversicherungsausweis soll abgeschafft werden. BR
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