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Bert Schulz
Ökostrom-Gesetz verabschiedet
Strom aus Biomasse wird stärker, Strom aus
Windkraft geringer gefördert
Nach einer teilweise hitzig geführten Debatte hat der
Bundestag am 2. April mit den Stimmen der Koalition der Novelle des
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zugestimmt. Mit dem Gesetz wird
die Vergütung der Stromerzeugung aus Wind- und Solarenergie,
Wasserkraft, Biomasse und Erdwärme geregelt. Stärker als
bisher sollen laut dem überarbeiteten EEG die Stromerzeugung
aus Bio-
masse, etwas weniger dafür jene aus Windenergie
gefördert werden. Ziel von Rot-Grün ist es, den Anteil
der erneuerbaren Energien an der gesamten Stromerzeugung bis zum
Jahr 2010 auf etwa 12,5 Prozent und bis zum Jahr 2020 auf
mindestens 20 Prozent zu steigern.
Vorreiterrolle Deutschlands
Im Vorhaben, die Nutzung klimafreundlicher Energien auszubauen,
waren sich alle Redner der eineinhalbstündigen Debatte einig,
nicht allerdings über den Weg, wie dies geschehen soll. Mit
der Novelle wird das bisherige Förderprinzip beibehalten:
Produzenten von regenerativ erzeugtem Strom bekommen eine
gesetzlich festgelegte Vergütung für die Einspeisung ins
Netz. Die Kosten dafür zahlen alle Kunden über einen
Aufpreis auf ihre Stromrechnung. Diese Förderung beträgt
laut dem Energieexperten der SPD, Marco Bülow, einen Euro
monatlich pro Haushalt. Damit könnte die Vorreiterrolle, die
Deutschland bei dieser Schlüsseltechnologie besitzt, erhalten
werden. Laut der energiepolitischen Sprecherin der Grünen,
Michaele Hustedt, sind allein die durch Stand-By-Schaltungen im
Haushalt verursachten Stromkosten acht mal so hoch. Hustedt verwies
auf die in den vergangenen Jahrzehnten enorm gestiegenen
Schäden durch Naturkatastrophen, die durch die Verbrennung
fossiler Energieträger verursacht würden. Das EEG sei
deswegen auch als wichtiges Klimaschutzinstrument zu bewerten.
Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU-Fraktion,
Horst Seehofer, legte ein "klares Bekenntnis zur erneuerbaren
Energie ab", erklärte aber, die Union könne der Novelle
dennoch nicht zustimmen. Der Grund: Die Förderung müsste
billiger werden, zudem sollten sich erneuerbare Energien auf
absehbare Zeit "wirtschaftlich selbst tragen". Das EEG fördere
hingegen auch den Aufbau von Stromgewinnungsanlagen an wenig
effizienten Orten. Die von der Union deswegen geforderte Begrenzung
der Novelle bis zum Jahr 2007 und eine darauf folgende
Überprüfung wurde mit den Stimmen der Koalition im
Bundestag jedoch verworfen. Die FDP kritisierte den
Fördermechanismus. Damit werde permanent in den Markt
eingegriffen, monierte die Abgeordnete Angelika Brunkhorst. Und:
Mit dem EEG werde "nicht mehr gefördert, was sich rechnet,
sondern alles gefördert, damit es sich rechnet".
120.000 Arbeitsplätze geschaffen
Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Bündnis 90/Die
Grünen), der überraschend in die Bundestagsdebatte
eingriff, betonte sowohl die ökologischen als auch
ökonomischen Vorteile erneuerbarer Energien. Dank ihnen seien
bereits 50 Millionen Tonnen Kohlendioxid eingespart und 120.000
Arbeitsplätze in Deutschland geschaffen worden. Mit der
Gesetzesnovelle werde der in den vergangenen Wochen vielfach heftig
kritisierte Ausbau der Windenergie "mit Augenmaß"
gefördert: In Zukunft setze Rot-Grün vor allem auf den
Aufbau von Windkraftanlagen auf See sowie die Modernisierung
bereits bestehender Windräder an Land. Die
Vergütungssätze für neue Anlagen an Land werden
durch die Novelle leicht sinken. Der Opposition warf der
Umweltminister vor, schlichtweg aus ideologischen Gründen das
Gesetz abzulehnen. Die EEG-Novelle, die nicht die Zustimmung des
Bundesrates benötigt, soll noch vor der Sommerpause in Kraft
treten. Bert Schulz
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