|
|
hau
Gegen "Dauersubventionierung"
Bundesrat schickt Gesetz über erneuerbare
Energien in die Vermittlung
Das Gesetz über erneuerbare Energien
(EEG) liegt vorerst auf Eis. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am
14. Mai die von der Bundesregierung vorgelegte Novellierung in den
Vermittlungsausschuss überwiesen. Mit dem Gesetz soll eine
EU-Richtlinie zur Förderung der Stromerzeugung aus
erneuerbaren Energiequellen umgesetzt und der Anteil erneuerbarer
Energien an der Energieversorgung gesteigert werden. So soll sich
deren Anteil bis zum Jahr 2010 auf mindestens 12,5 Prozent und bis
zum Jahr 2020 auf mindestens 20 Prozent erhöhen.
Die Richtung des Gesetzes stimme, sagte
Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsident Harald Ringstorff
(SPD). Gerade für sein Land habe die Novelle große
Bedeutung. Schon jetzt würden 21 Prozent der Energie in seinem
Land durch Windenergie gedeckt. Dies habe in den letzten Jahren
viele Arbeitsplätze in der Region geschaffen. Der vorliegende
Entwurf setze noch stärkere Anreize für erneuerbare
Energie und sei daher zu begrüßen. Nun gehe es darum, das
Gesetz schnell in Kraft zu setzen, um nicht Zeit bei den
Inves-titionen zu verlieren. Es werde Planungssicherheit
benötigt, daher wende er sich gegen eine Anrufung des
Vermittlungsausschusses. Auch wenn Mecklenburg-Vorpommern durchaus
kleinere Änderungswünsche hätte, könne man mit
den Rahmenbedingungen gut leben. Da das Gesetz nicht
zustimmungspflichtig durch den Bundesrat sei, bringe der
Vermittlungsausschuss nichts, "außer Zeitverschwendung", sagte
Ringstorff.
Für Bayerns Staatskanzleichef Erwin
Huber (CSU) ist der Hinweis auf den Zeitverlust kein Grund, die
parlamentarischen Rechte des Bundesrates zu begrenzen. Deutschland
benötige auch in der Zukunft einen Mix aus konventioneller
Energie, einschließlich der Kernenergie, und erneuerbarer
Energie. Die in dem Gesetz enthaltenen Förderregelungen
zielten jedoch auf einer dauerhafte Subventionierung erneuerbarer
Energiequellen hin. Diese "Dauersubventionierung" sei nicht
hinnehmbar. Für die Verbraucher hätte die Förderung
negative Folgen: Die Einsparungen, die sich aus der Liberalisierung
des Energiemarktes ergeben hätten, seien dadurch längst
aufgeholt.
Bundesumweltminister Trittin (Grüne)
äußerte sein Unverständnis über die Ablehnung
der Novelle durch die unionsregierten Länder. Der Bereich der
erneuerbaren Energien sei einer der wenigen boomenden Märkte
in Deutschland derzeit. Man habe auf diesem Feld Weltniveau
erreicht. Mit einem Umsatz von zehn Milliarden Euro habe die
Branche eine hohe wirtschaftliche Bedeutung. Die in dem Gesetz
vorgesehenen Küstenwindparks schafften 10.000 neue
Arbeitsplätze - die Anrufung des Vermittlungsausschusses
würde dies blockieren.
Zurück zur Übersicht
|