bob
Unverzüglich Nachtraghaushalt und
Sicherungsgesetz einbringen
Vorstoß der Union
Haushalt. Die CDU/CSU fordert die Bundesregierung auf,
unverzüglich, aber spätestens zusammen mit dem Entwurf
eines Bundeshaushaltes für das Jahr 2005, einen
Nachtragshaushalt 2004 in den Bundestag einzubringen. Damit, so
schreibt die Fraktion in einem Antrag (15/3096), könne die aus
heutiger Sicht wahrscheinliche Entwicklung der Einnahmen und
Ausgaben erfasst und die zu erwartende Neuverschuldung "realistisch
abgebildet" werden.
Zusammen mit dem Nachtragshaushalt solle die Bundesregierung vor
der Sommerpause ein umfassendes Haushaltssicherungsgesetz
einbringen. Damit könne sie dem Ziel der Konsolidierung aller
staatlichen Haushalte auch angesichts der andauernden
Wachstumsschwäche in Deutschland "spürbar näher
kommen".
Die Nettoneuverschuldung wird nach Angaben der Union in diesem
Jahr um etwa 15 Milliarden Euro über der Planung liegen und
vermutlich die Rekordmarke von rund 45 Milliarden Euro erreichen.
Dafür seien zusätzliche Belastungen wie etwa ein
niedrigerer Bundesbankgewinn, die fehlenden Einnahmen aus der
Lkw-Maut und die von der Regierung erhofften, aber wahrscheinlich
nicht zu realisierenden Mehreinnahmen aus der
Schwarzarbeitsbekämpfung und fehlende Einnahmen aus der
Steueramnestie und der Tabaksteuer verantwortlich.
"Gesamtausgaben haben sich erhöht"
Seit dem Amtsantritt der rot-grünen Regierung 1998
hätten sich die Gesamtausgaben des Bundes von 233,6 Milliarden
Euro um etwa zehn Prozent auf 256,7 Milliarden Euro (im Jahr 2003)
erhöht. Von Sparen könne deshalb nicht die Rede sein, so
die CDU/CSU-Fraktion. Im Gegenteil: Die Regierung müsse den
haushalts- und finanzpolitischen Offenbarungseid leisten.
Wie schon in den Vorjahren werde der Bundeshaushalt
verfassungswidrig sein und dazu beitragen, dass Deutschland die
Grenzen des Europäischen Stabilitätspaktes auch im
dritten und vierten Jahr in Folge nicht einhalten wird, heißt
es weiter. Die Regierung dürfe die Aufforderung, einen
Nachtragshaushalt vorzulegen nicht länger ignorieren. Damit
verstoße sie gegen die Vorgaben des Grundgesetzes.
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