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Neuen Kündigungsschutz zulassen
Ostdeutschland
Wirtschaft und Arbeit. Die Bundesregierung soll nach den
Vorstellungen der CDU/CSU-Fraktion eine Neuregelung des
Kündigungsschutzes bei Neueinstellungen in Ostdeutschland
zulassen. Auch eine der Produktivität, der Arbeitslosigkeit
und der Arbeitsmarktnachfrage angemessene Lohnfindung in den neuen
Bundesländern ist Teil eines Forderungskataloges, den die
Unionsabgeordneten in ihrem Antrag (15/3047) formulieren.
Zur Begründung ihrer Forderungen führen sie an, dass
mehr Beschäftigung nur dann möglich sei, wenn sich die
Löhne konsequent am Niveau der Produktivität orientierten
und dabei "nach unten und oben" stärker ausdifferenziert
werden könnten. Gerade der technische Fortschritt ist in ihren
Augen von entscheidender Bedeutung, um nicht nur die
Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe sondern auch hohe Löhne
zu erhalten und zu stärken.
Eine von ihnen für den Aufbau Ost geforderte "neue
strategische Justierung" betreffe deshalb insbesondere den
Arbeitsmarkt in den neuen Ländern. Dieser habe eine
Schlüsselfunktion für die Bewältigung des
Strukturwandels. Kündigungsschutzbestimmungen dürften
nicht den Nebeneffekt haben, dass sie im Ergebnis zu mehr
Überstunden und weniger Neueinstellungen führten, so die
Abgeordneten.
Des Weiteren setzt die Union bei ihrer "neuen strategischen
Justierung" auf eine Fortführung der für den Zeitraum bis
2019 zugesagten Solidarpaktmittel in Höhe von über 156
Milliarden Euro. Auch solle sich die Bundesregierung dafür
stark machen, dass die ostdeutschen Länder weiterhin als
"Ziel-1-Gebiete" und somit als förderungswürdig
eingestuft werden, fordert die Fraktion.
Bei entsprechenden Verhandlungen der Europäischen Union
für den Zeitraum 2007 bis 2013 müsse es darum gehen,
damit verbundene beihilferechtliche Spielräume für
Investitionen zu erwirken. "Fruchtlosen Debatten" über die
Einrichtung von so genannten Sonderwirtschaftszonen für
Ostdeutschland erteilt die Fraktion eine Absage.
Stattdessen möchte sie den neuen Ländern wesentlich
größere Handlungsspielräume gewähren, um auf
die jeweilige regionale Situation zugeschnittene Lösungen zu
ermöglichen. Die föderale Struktur Deutschlands sei
grundsätzlich geeignet, Unterschieden in den Ländern
differenziert zu begegnen. Diese sollten etwa in den Bereichen des
Planungs- und Genehmigungsrechtes, zumindest zeitlich begrenzt, vom
Bundesrecht abweichen und eigene Regelungen schaffen können.
So sich diese Regelungen bewähren, sollten sie auf das
Bundesgebiet übertragen werden.
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