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"Hartz-IV" soll erst ab 1. Januar 2006
gelten
Forderung der FDP
Wirtschaft und Arbeit. Das so genannte Hartz-IV-Gesetz (Viertes
Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt) soll nach
dem Willen der FDP erst am 1. Januar 2006 und nicht wie vorgesehen
am 1. Januar 2005 in Kraft treten. Das Gesetz sieht die
Zusammenführung der Arbeitslosenhilfe und der Sozialhilfe
für erwerbsfähige Leistungsbezieher in einem neuen
Leistungssystem - der Grundsicherung für Arbeitssuchende -
vor.
In einem Antrag (15/3105) fordern die Liberalen die
Bundesregierung auf, das Inkrafttreten des Gesetzes zu verschieben,
weil aus ihrer Sicht die rechtlichen, finanziellen, technischen und
personellen Voraussetzungen dafür nicht erfüllt sind. So
fehle zurzeit den Kommunen die Rechtsgrundlage für die
Übermittlung der für die Berechnung der Höhe des
Arbeitslosengeldes II notwendigen Datensätze an die
Bundesagentur für Arbeit. Auch seien für die Kommunen
noch keine verlässlichen Rahmenbedingungen für die
Finanzierung geschaffen worden. Die Kommunen befürchteten
finanzielle Mehrbelastungen in Milliardenhöhe. Die auf die
Städte und Gemeinden zukommenden Unterkunftskosten für
Langzeitarbeitslose werden deutlich höher ausfallen als noch
bei den Verhandlungen zum Hartz-IV-Gesetz zu Grunde gelegt.
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