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Brüsseler Richtlinie zur Gentechnik
umsetzen
Gesetzentwurf der Regierung
Verbraucherschutz. Die Bundesregierung will das Gentechnikrecht
novellieren und hat dazu einen Gesetzentwurf (15/3088) vorgelegt.
Die Neuregelung solle in erster Linie der Umsetzung des
Gemeinschaftsrechts der EU über die absichtliche Freisetzung
gentechnisch veränderter Organismen in die Umwelt dienen,
heißt es in der Begründung.
Ziel der Novelle sei es, unter Berücksichtigung der
Erfahrungen und der Entwicklung der wissenschaftlichen Erkenntnisse
einen angemessenen ordnungspolitischen Rahmen zu
gewährleisten. Dieser soll die Gefahren für die Umwelt
und die menschliche Gesundheit erfasst, die mit der Freisetzung
gentechnisch veränderter Organismen (GVO) verbunden sein
können.
Was die finanziellen Auswirkungen des Gesetzes anbelangt, macht
die Regierung keine konkreten Angaben und beruft sich dabei darauf,
dass Länder und Gemeinden "überwiegend" keine Angaben zu
möglichen Kostensteigerungen gemacht hätten. Aufgrund der
erhöhten Sorgfaltspflichten seien Mehrkosten für
Produzenten und Konsumenten von GVO-Produkten nicht
auszuschließen. Konkrete Angaben seien jedoch auch in diesem
Fall nicht möglich, macht die Bundesregierung deutlich.
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