|
|
Hartmut Hausmann
Eine öffentliche Erklärung zu
Reisekosten und Pauschalen
Deutsche Abgeordnete gehen Selbstverpflichtung
ein
Um im beginnenden Europawahlkampf endlich die lästigen
Diskussionen über angebliche Bereicherungen bei Tagegeld- und
Reisekostenabrechnungen vom Tisch zu bekommen, sind die 99
deutschen Abgeordneten im Europäischen Parlament in die
Offensive gegangen. Da es wegen eines von den Mitgliedstaaten der
EU immer noch blockierten Abgeordnetenstatuts noch immer keine
einheitlichen Abgeordneten-Diäten und damit verbunden auch
keine gemeinsamen Reisekostenregelungen gibt, verpflichteten sie
sich in einer öffentlichen Erklärung dazu, die Flugkosten
nach Brüssel, Straßburg und in ihre Heimatorte
grundsätzlich nur noch in Höhe des verauslagten
Ticketpreises abzurechnen und keine Pauschalen in Anspruch zu
nehmen.
Bei den von einigen Boulevardzeitungen in Deutschland und
Österreich als Bereicherungsquelle angeprangerten
Tagegeldregelungen sollen Eintragungen in das Zentralregister nur
noch während der offiziellen Tagungsperioden möglich
sein. Der Freitag einer Plenarsitzungswoche soll nicht mehr als
ganzer Arbeitstag anerkannt werden. Eintragungen begründen nur
noch Anspruch auf ein halbes Tagegeld. Die Verpflichtung gilt
für die deutschen Abgeordneten unabhängig davon, ab wann
einmal eine solche Regelungen für das gesamte Parlament in
Kraft tritt.
Ausgelöst wurde dieser Schritt durch den aus der
Sozialistischen Fraktion ausgeschlossenen Österreicher
Hans-Peter Martin, der angeprangert hatte, dass sich viele
Abgeordnete in das so genannte Zentralregister eintragen, das zum
Empfang von einem Tagegeld von 262 Euro berechtigt und dann nicht
unmittelbar danach in den Plenarsaal gingen.
Parlamentspräsident Cox und die Abgeordneten hatten immer
wieder darauf verwiesen, dass die Tagegelder keine Sitzungsgelder
sind. Ihre Anwesenheit am Arbeitsort und nicht nur im Plenarsaal
berechtige zum Empfang von Tagegeldern, da ein mindestens ebenso
großer Arbeitsaufwand der Parlamentarier in der Teilnahme an
Ausschusssitzungen, der Er- und Bearbeitung von Berichten und
Gesetzgebungstexten sowie in der normalen Büroarbeit besteht.
Eine Abgeordnete hat inzwischen auch ein Urteil beim Landgericht
Köln erwirkt, das Martin unter Androhung von 250.000 Euro
Geldstrafe oder sechs Monaten Haft untersagt, das Ansehen der
Abgeordneten weiter zu schädigen.
In ihrer jetzt veröffentlichten Initiative fordern die
deutschen Parlamentarier von CDU/CSU, SPD, Grünen und PDS die
Verabschiedung eines Abgeordnetenstatus unmittelbar nach der
Europawahl. Die Berliner Bundesregierung, die zu Jahresbeginn ihre
Unterschrift unter ein Statut nach Erscheinen der Presseberichte
verweigert hatte, wird aufgefordert, sich im
EU-Außenministerrat für eine rasche Einigung einzusetzen.
Damit die Abrechnungen künftig transparent sind, sollen bei
Reisen zwischen Wohnort und den Arbeitsorten des Parlaments Flug-
und Bahnkosten in Höhe der vorgelegten Tickets erstattet
werden, bei Autofahrten die Kosten nach einer Kilometerpauschale.
Bei der Anstellung von persönlichen Mitarbeitern wird die
praktizierte Regelung bekräftigt, dass keine
Familienangehörigen beschäftigt werden dürfen. Auch
wenn dies in der Erklärung nicht gesagt wird, hoffen die
deutschen Abgeordneten darauf, dass ihr Beispiel bei ihren Kollegen
aus anderen Ländern Schule macht.
Zurück zur
Übersicht
|