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Bert Schulz
Deutschland ist ein Einwanderungsland
Kompromiss über
Zuwanderungsgesetz
Vier Jahre dauerte die Suche nach einem Kompromiss. Am 17. Juni
verkündeten Bundesinnenminister Otto Schily (SPD), Saarlands
Regierungschef Peter Müller (CDU) und Bayerns Innenminister
Günther Beckstein (CSU) gemeinsam den Erfolg: Deutschland
bekommt ein Zuwanderungsgesetz. Es soll den Zuzug von
qualifizierten Fachkräften regeln, die Integration von
Ausländern fördern und das Flüchtlingsrecht
reformieren. Möglich wurde der Kompromiss letztlich durch die
Zusage der Bundesregierung, für Sprachkurse bis 2010 fast 1,5
Milliarden Euro bereitzustellen. Noch vor der Sommerpause wollen
Bundestag und Bundesrat das Gesetz verabschieden. Die Zustimmung
gilt bis auf wenige Ausnahmen als sicher.
Innenminister Schily sprach von einer "historischen
Veränderung" in der deutschen Gesetzgebung. Erstmals werde
anerkannt, dass "wir in unserer Gesellschaft Zuwanderung haben und
auch weiter haben werden". Beckstein nannte das Gesetz eine
"vorsichtige Öffnung" für Zuwanderer, "die unserer
Volkswirtschaft nutzen, und eine deutliche Einschränkung
für die, die sich nicht eingliedern wollen". Laut Peter
Müller bringen der Kompromiss und die damit verbundenen
Änderungen im Ausländerrecht mehr Sicherheit; sie
berücksichtigten zugleich aber auch humanitäre wie
nationale Interessen. Die Spitzen von Parteien, Wirtschaft, Kirchen
und Gewerkschaften reagierten mit Erleichterung auf den
Kompromiss.
Dieser sieht die Aufhebung des Anwerbestopps für hoch
Qualifizierte vor; ausländische Studenten sollen nach
Abschluss ihrer Ausbildung ein Jahr Zeit für die Arbeitssuche
in Deutschland bekommen. Die Zuwanderung nach einem Punktesystem
wurde gestrichen. Die Regeln zur Einreise und Ausweisung so
genannter gefährlicher Ausländer sollen verschärft,
der Rechtsweg bei Abschiebung verkürzt werden. Laut dem
Entwurf wird der Status von Flüchtlingen verbessert.
Ausländer erhalten einen Anspruch auf Sprachkurse; sie haben
gleichzeitig aber auch die Pflicht, diese im Falle
ungenügender Kenntnisse zu belegen.
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