sas
Bahnreform läuft "positiv"
Bund will in diesem Jahr voraussichtlich 19,2
Milliarden Euro bereitstellen
Verkehr und Bauwesen. Voraussichtlich 19,2
Milliarden Euro wird der Bund in diesem Jahr für das
Eisenbahnwesen bereitstellen. Dabei seien die globalen
Minderausgaben sowie Einsparvorschläge der
Ministerpräsidenten Koch und Steinbrück bereits
berücksichtigt. Gegenüber einem Betrag von 19 Milliarden
Euro im Jahre 1994 hätten sich die Bundesleistungen zuletzt
auf 20 Milliarden Euro gesteigert, heißt es in der Antwort der
Bundesregierung (15/3430) auf eine Große Anfrage der
FDP-Fraktion (15/1954) zur Fortsetzung der Bahnreform und der
aktuellen Eisenbahnpolitik.
Insgesamt habe der Bund zwischen 1994 und
2003 rund 194 Milliarden Euro für das Eisenbahnwesen
bereitgestellt. Die Belastungen des Bundeshaushalts für das
Eisenbahnwesen seien aber nicht deckungsgleich mit den Planungen
der Deutschen Bahn AG (DB AG) zu ihrer
Einnahmenentwicklung.
Neben den für die Deutschen Bahn zur
Verfügung gestellten Mitteln trägt der Bund unter anderem
auch Aufwendungen für das Eisenbahnvermögen sowie
für die Tilgung der Altschulden. Allein in das Bestandsnetz
sollen künftig rund 2,5 Milliarden Euro jährlich
fließen.
Damit trage die Regierung Angaben der DB AG
zum Investitionsbedarf im Bestandsnetz Rechnung, die diese auf 24,4
Milliarden Euro für zehn Jahre beziffert hatte. Die
staatlichen Investitionszuschüsse für die
Schieneninfrastruktur hätten sich in 2002 auf 3 Eurocent je
Einheitskilometer Verkehrsleistung (Ptkm) und 0,7 Eurocent je Ptkm
für die Bundesfernstraßen belaufen.
Im Weiteren weist die Regierung die
Darstellung der Liberalen zurück, dass die Bahnreform zum
Stillstand gekommen sei und spricht in diesem Zusammenhang selbst
von einer "positiven Entwicklung". Ihren Angaben zufolge konnten
Konzernumsatz, Verkehrsleistungen, Produktivität und auch das
betriebliche Ergebnis der Deutsche Bahn gesteigert
werden.
Sie räumt allerdings ein, dass trotz
einer erheblichen Entlastung des Steuerzahlers ein
zahlenmäßiger Vergleich der tatsächlichen
Entwicklung mit der Prognoserechnung von 1993 nicht geeignet sei,
die bisher erreichten Ergebnisse der Bahnreform darzustellen. Allen
Beteiligten sei 1993 bewusst gewesen, dass das Ziel der
Modellrechnung nicht darin bestanden habe, die bis zum Jahr 2003 zu
erwartenden Beträge exakt zu bestimmen.
Es gelte zu beachten, dass der Bund im Zuge
der Bahnreform die bei der Deutschen Bundesbahn und Deutschen
Reichsbahn bis 1993 aufgelaufenen Schulden übernommen habe und
dafür seit 1994 die Lasten der Tilgung und Zinsen trage.
Insofern strebe man an, die Haushaltsbelastungen in Zusammenhang
mit der Bahnreform seit 1994 langfristig und "auf ein
erträgliches Maß" zu begrenzen.
Zur Vollendung der Bahnreform gehört
nach den Worten der Regierung auch das Ziel, die DB AG
börsenfähig zu machen. Der Zeitpunkt für einen
Börsengang der Bahn sollte ihrer Ansicht nach erst dann
festgelegt werden, wenn die wirtschaftliche Situation der Jahre
2004 und 2005 überprüft worden ist und ihre
mittelfristige Finanzplanung sowie ein Ausblick auf ihre
Investitionstätigkeit vorliegt.
Zur Entwicklung des Personalbestandes der
Deutschen Bahn heißt es darüber hinaus, der Konzern habe
sich von 376.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern 1994 auf 228.000
Personen 2003 verkleinert. Das entspreche einem Personalabbau von
148.000 Mitarbeitern. sas
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