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Straftaten rechtsstaatlich ahnden
Deutsche Soldaten im Ausland
Recht. Die FDP-Fraktion will, dass die Strafverfolgung deutscher
Soldaten im Auslandseinsatz rechtsstaatlich vor sich geht. In einem
Antrag (15/3508) wird die Bundesregierung aufgefordert, im
Gerichtsverfassungsgesetz eine eindeutige Zuständigkeit
für die Verfolgung solcher Straftaten zu regeln.
Zuständig sein sollte das Gericht, in dessen Bezirk das
für den Auslandseinsatz zuständige
Einsatzführungskommando seinen Sitz hat. Beantragt wird
darüber hinaus eine weitere Änderung des
Gerichtsverfassungsgesetzes, damit Feldjägern die Funktion von
Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft zugewiesen werden kann.
Deutsche Soldaten unterlägen bei einem Auslandseinsatz dem
deutschen Strafrecht, wenn die Tat auch am Tatort mit Strafe
bedroht sei oder wenn es sich um Straftaten gegen die sexuelle
Selbstbestimmung, um Taten deutscher Amtsträger, und den
unbefugten Vertrieb von Betäubungsmitteln um die Verbreitung
pornografischer Schriften oder um Subventionsbetrug handele. Noch
sei es nicht zu schwerwiegenden Straftaten von Bundeswehrsoldaten
im Ausland gekommen. Eine vorausschauende Politik mache es aber
erforderlich, so die Liberalen, für solche Fälle Vorsorge
zu treffen. vom
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